Jubilarehrungen im Jahr 2018

In der Stadt Essen wird Jubilarinnen und Jubilaren traditionell gratuliert – sei es zu Geburts- oder Hochzeitstagen.

07.03.2019

Insgesamt freuten sich 494 Essener Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2018 über öffentliche Glückwünsche zu ihrem vollendeten 90. Lebensjahr. Weitere 106 Essenerinnen und Essener wurden anlässlich ihres 95. Geburtstages geehrt, 17 Jubilare konnten sich sogar über öffentliche Glückwünsche zum 100. Geburtstag freuen.

Insgesamt wurden im Jahr 2018 1.436 Altersjubiläen öffentlich geehrt. Die älteste Jubilarin konnte dabei Glückwünsche zum 108. Geburtstag entgegennehmen.

Über einen gemeinsamen Ehrentag konnten sich die Essener Ehejubilare freuen: Ein Paar erhielt 2018 öffentliche Glückwünsche zur Goldenen und fünf Paare zur Diamantenen Hochzeit. Zum 65. Ehejubiläum, der Eisernen Hochzeit, wurden drei Mal öffentliche Glückwünsche der Stadtverwaltung übermittelt.

Zum Hintergrund:

Ehrung von Altersjubiläen
Allen Bürgerinnen und Bürgern, die das 80. Lebensjahr vollenden, wird eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters übersandt. Ab dem 90. Geburtstag wird diese Gratulation auf Wunsch bei einem persönlichen Besuch des zuständigen Bezirksbürgermeisters oder dessen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht.

Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes NRW. Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.

Informationen zu Ehrungen von Ehejubiläen

Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag. Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuches bzw. der Heiratsurkunde entgegengenommen von

  • den jeweils zuständigen Bürgerämtern sowie Bezirksverwaltungsstellen,
  • dem Standesamt,
  • dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, Rathaus, 2. Etage, Zimmer 2.24.

Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.

Zu Goldenen Hochzeiten und allen weiteren Ehejubiläen – sofern sie gemeldet werden – gratuliert der Oberbürgermeister. Überbracht wird dieses Glückwunschschreiben durch den zuständigen Bezirksbürgermeister oder dessen Stellvertreter/innen. Es wird außerdem noch ein Blumenstrauß überreicht.

Zur Diamantenen Hochzeit wird dem Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Regierungspräsidentin Düsseldorf übergeben. Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW sowie des Bundespräsidenten ausgehändigt.

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