Neuer Fachbereich "Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten"

27.02.2019

Die Stadt Essen nimmt seit dem 1. September 2018 zusätzlich die Aufgaben einer Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) des Landes Nordrhein-Westfalen wahr. Mit Wirkung zum 1. März werden nun alle ausländerrechtlichen Kompetenzen im neuen Fachbereich "Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten" (Fachbereich 38) zusammengeführt. Diesem gehören

  • die Zentrale Ausländerbehörde,
  • die Kommunale Ausländerbehörde und
  • die Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung Essen

mit insgesamt über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Davon sind rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAB zugeordnet. Der neue Fachbereich wird von Mario Helmich geleitet.

Die kommunale Ausländerbehörde Essen ist unverändert zu ihren bekannten Öffnungszeiten im Dienstgebäude Schederhofstr. 45 zu erreichen. Für die Terminvereinbarung steht neben der Online-Terminvereinbarung ab sofort die zentrale Rufnummer 88 38883 zur Verfügung. E-Mails können an das zentrale Postfach abh@essen.de gesendet werden.

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