Bebauungsplan "Pläßweidenweg" tritt in Kraft

Planungen zur Ansiedlung einer geordneten gewerblichen Nutzung auf dem Gelände im Stadtteil Horst

14.06.2019

Der Rat der Stadt Essen hat den Bebauungsplan Nr. 5/14 "Pläßweidenweg" in seiner Sitzung am 27. Februar beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Essen vom heutigen Freitag (14.6.) tritt der neue B-Plan in Kraft.

Ziele und Inhalte der Planung

Aufgrund der Entwicklungen im Bereich des Sportplatzes Pläßweidenweg sowie eines erheblichen Gewerbeflächenmangels, insbesondere im südöstlichen Stadtgebiet Essens, wurde für das Gelände Pläßweidenweg ein neuer Bebauungsplan erarbeitet. Ziel ist, dieses etwa 4,3 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Horst zukünftig für die Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben, Handwerksbetrieben und wohnverträglichen Betrieben des produzierenden Gewerbes zu nutzen. Die zwischenzeitliche Nutzung der Sportplatzfläche für die Unterbringung von Flüchtlingen wurde beendet, Verträge über die Kleingärten bereits fristgerecht gekündigt. Die Flächen eines inzwischen stillgelegten Pumpwerkes des Ruhrverbandes stehen ebenfalls für die Planungen zur Verfügung. Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt Essen bzw. des Ruhrverbandes.

Planverfahren

In der Zeit vom 9.6. bis 23.6.2015 wurde die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informiert und um Stellungnahmen gebeten. Ab dem 4.5.2016 erfolgte dann die einmonatige, bilaterale Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange sowie den Fachbereichen, vom 26.9. bis 26.10.2017 dann die öffentliche Auslegung.

Aufgrund der eingegangen Anregungen zum Bebauungsplan von unter anderen der Bezirksregierung Düsseldorf, dem Ruhrverband, den Stadtwerken Essen, der Industrie- und Handelskammer zu Essen sowie Anwohnerinnen und Anwohnern wurden die Festsetzungen nach der öffentlichen Auslage geändert. Da durch die Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet und die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffenen sowie berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Stellungnahmen konnten nur zu den Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplans abgegeben werden. Die betroffene Öffentlichkeit wurde mit Schreiben vom 8.3. und 31.8.2018 über die geplanten Änderungen des Bebauungsplans informiert und um Stellungnahme gebeten.

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