Das Amt für Soziales und Wohnen veranstaltete heute (7.5.) eine Tagung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, dessen 3. Reformstufe am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe in Essen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Essener Beratungsstellen für behinderte Menschen ließen sich umfassend informieren und diskutierten über die Umwandlung der bisherigen stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, die künftig als ambulante Wohnangebote noch stärker die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner in den Mittelpunkt stellen werden.
Die Umstellung der „stationären Eingliederungshilfe“ zu „besonderen Wohnformen“ geht auf die Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen (UN) zurück, die vor zehn Jahren in Kraft getreten ist.
Die Veranstaltung wurde durch den Essener Sozialdezernenten Peter Renzel mit einem Einführungsvortrag eröffnet. Der langjährige Geschäftsführer des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm), Norbert Müller-Fehling, rief die Ziele des Bundesteilhabegesetzes in Erinnerung. Dr. Dieter Schartmann vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) berichtete zum aktuellen Stand der Verhandlungen für einen Rahmenvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden auf Landesebene. Über die konkreten Veränderungen auf städtischer informierten Hartmut Peltz, Kirsten Jeike und Uwe Silzer vom Amt für Soziales und Wohnen.
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