Verwaltung hat weiteres Vorgehen für Kita-Bau im Eltingviertel geprüft

15.05.2019

Um dem Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Essener Nordviertel sowie in Altenessen-Süd zu begegnen, hat die Verwaltung insgesamt neun Standorte für die Realisierung einer Kindertagesstätte geprüft. Teil der Prüfung war auch die Umsetzung einer viergruppigen Kindertagesstätte am Ostermannplatz im Eltingviertel. Da das Vorhaben dem aktuellen Bebauungsplan widersprecht und darüber hinaus nach derzeitiger Erkenntnis öffentlich-rechtliche Vorschriften dem entgegenstehen, muss ein entsprechendes Fachgutachten vorgelegt werden, das diese Zweifel beseitigt. Damit sind die erforderlichen Unterlagen zur abschließenden Prüfung des Bauantrages noch nicht vollständig und eine Entscheidung derzeit nicht möglich.

In direkter Umgebung wurden acht weitere Standorte auf Bedarfsdeckung, Umsetzbarkeit und jugendhilfeplanerische Sicht geprüft. Zwei der geprüften Flächen (Blücherstraße sowie Altenbergstraße) befinden sich im Besitz der Stadt Essen und könnten zeitnah umgesetzt werden. Aufgrund einer ähnlichen Baumstruktur am Standort Blücherstraße wäre auch für dieses Grundstück ebenfalls eine nähere klimatische Prüfung erforderlich. Die Verwaltung wird deshalb die Umsetzung einer Kindertageseinrichtung am Standort Altenbergstraße weiter verfolgen. Der Vorschlag der Verwaltung wird entsprechend zur Abstimmung in die politischen Gremien eingebracht.

Zum Hintergrund

In Essen fehlen derzeit rund 2.900 Betreuungsplätze für Kinder. Die Stadt Essen ist bei der Schaffung zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen dringend auf die Unterstützung von Investoren angewiesen. Das Jugendamt der Stadt Essen hat bereits im Juni 2015 den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Eltingviertel bestätigt und die Entwicklung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung befürwortet. Die Vonovia plant auf dem eigenen Grundstück am Ostermannplatz den Bau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung. Das Vorhaben widerspricht jedoch den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 157, worin die Fläche als "Private Grünfläche/ Kinderspielplatz" festgesetzt ist. Das entspräche einer Abweichung von der Art der Nutzung. Darüber hinaus stehen diesem Vorhaben nach derzeitiger Erkenntnis öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange entgegen, so dass eine Baugenehmigung derzeit nicht erteilt werden kann. Unter anderem befinden sich auf dem Ostermannplatz aktuell ein Kinderspielplatz sowie ein Bolzplatz. Bei Realisierung des Vorhabens müssten sowohl der Spielplatz als auch der Bolzplatz zurückgebaut werden, die Kündigung durch die Vonovia ist bereits erfolgt. Für die Durchführung des Bauvorhabens müsste zudem alter Baumbestand entfernt werden. Im März dieses Jahres hatte die Verwaltung angekündigt, weitere Standorte für die Realisierung einer Kindertageseinrichtung zu prüfen, um eine gesamtstädtische Lösung zu finden, die allen Ansprüchen gerecht wird, allen voran, eine schnelle Lösung zur Schaffung neuer Kita-Plätze.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen