Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Erdgasfernleitung Ring Zeche Zollverein

Die Stadt Essen legt die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren ab Montag, 3. Juni, öffentlich aus

27.05.2019

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Sanierung der Erdgasfernleitung (EGL) Ring Zeche Zollverein auf zwei Teilabschnitten mit etwa 1,5 Kilometern und etwa 800 Metern Länge. Für dieses Vorhaben hat die OGE GmbH bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Ersatzneubau in vorwiegend bestehendem Trassenraum der EGL "Ring Zeche Zollverein". Der Untersuchungsraum verläuft ausschließlich auf dem Gebiet der Stadt Essen, in den Gemarkungen Katernberg, Stoppenberg und Altenessen. Die Gesamtlänge der beantragten Teilabschnitte beläuft sich auf circa 2,3 Kilometer.

Die oberirdisch verlaufende Erdgasfernleitung wird aus Denkmalschutzgründen auf dem Gelände der Zeche Zollverein belassen. Die Nennweite der Leitung beträgt DN 600 und der Auslegungsdruck wurde mit 16 bar beantragt. Für das Vorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie aller notwendigen technischen Einrichtungen, werden Grundstücke in der Stadt Essen in den Gemarkungen Katernberg, Stoppenberg und Altenessen beansprucht.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit von Montag, 3. Juni, bis 2. Juli im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 5. Etage, Zimmer 501, während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.

Zudem werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik "Aktuelle Offenlagen" veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Planunterlagen auch im Umweltverträglichkeitsprüfungen-Portal Nordrhein-Westfalen einzusehen. Die Stadt Essen informiert auf ihrer Internetseite www.essen.de/stadtplanung ebenfalls über die Planung. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Die Einwendungsfrist endet am 2. August.

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