Antragsservice Bildung und Teilhabe am 3. und 4. Juni ausnahmsweise geschlossen

29.05.2019

Normalerweise können Leistungsberechtigte montags bis freitags von 8 bis 12:30 Uhr ihre Unterlagen für Bildungs- und Teilhabeleistungen in einer freien Sprechstunde im JobCenter Essen an der Bismarckstraße 36 abgeben. Der Antragsservice bleibt am Montag (3.6.) und Dienstag (4.6.) wegen einer Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber ausnahmsweise geschlossen.

Die Teams sind am darauf folgenden Arbeitstag (5.6.) zu den gewohnten Publikumszeiten wieder für Ratsuchende erreichbar. Finanzielle Nachteile entstehen durch die Schließungstage nicht. Anträge und Unterlagen können in die Hausbriefkästen eingeworfen werden.

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket:

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, können auch Hilfen für Bildung und Teilhabe beantragen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Aufwendungen übernommen:

  • Hilfen für Lernförderung
  • Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit)
  • Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule
  • Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
  • Schüler-Beförderungskosten
  • Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf

Die Antragsstellung ist in Essen durch den "Globalantrag" vereinfacht: Die Teilhabeleistungen für die Kinder in einer Familie werden damit gesammelt beantragt. Beizufügen sind nur noch die Bescheinigungen für die entsprechende Aktivität. Die Antragsabgabe ist für alle Leistungsberechtigten im JobCenter an der Bismarckstraße zentralisiert.

Interessierte finden weitere Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket unter www.essen.de/jobcenter.

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