In seiner heutigen Sitzung (18.6.) hat sich der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen für eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportanlagen und Sportgeräte (Gebührensatzung Sport) ausgesprochen.
Hintergrund ist, dass bereits Anfang der 2000er Jahre die höherklassig spielende Handballabteilung des Turn- und Sportvereins Essen-Margarethenhöhe e.V. (TUSEM Essen) sowie die ebenfalls höherklassig spielende Basketballabteilung des Essener Turner Bund Schwarz-Weiß e.V. (ETB SW) in GmbHs ausgegliedert wurden. Diese Ausgliederungen in eine GmbH lassen sich vor allem haftungsrechtlich begründen. Ohne sie müsste der jeweilige Gesamtverein, inklusive aller Sparten, für die Verbindlichkeiten der ausgegliederten Mannschaften haften.
Dass allein aufgrund einer solchen Ausgliederung aus haftungsrechtlichen Erwägungen nicht automatisch ein anderer Gebührentarif gelten kann, wurde in der bisherigen Gebührensatzung Sport nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund sprach sich der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen nun für eine Anpassung aus. Demnach soll die Definition der Tarife in § 2 Abs. 2 künftig wie folgt lauten:
Darüber hinaus soll der § 3 Nr. 6 ebenfalls eine Erweiterung unter Einbeziehung der ausgegliederten Abteilungen erfahren und nach Empfehlung des Ausschusses der Sport- und Bäderbetriebe Essen zukünftig wie folgt lauten:
Ausschuss empfiehlt weitere Anpassungen
Neben den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die ausgegliederten Abteilungen hat sich der Ausschuss der Sport- und Bäderbetriebe Essen für weitere Änderungen in der Gebührensatzung Sport ausgesprochen. Demnach soll der § 2 Abs. 3 Ziffer 1.1.2 wie folgt ergänzt werden:
Weiterhin schlägt der Ausschuss vor, den folgenden Absatz in den § 2 neu aufzunehmen:
Da der Essener Sportbund seinen Mitgliedern Aus- und Fortbildungen kostenlos anbietet, soll § 3 außerdem um den folgenden Punkt ergänzt werden:
Am 10. Juni entscheidet der Rat der Stadt Essen über die Satzungsänderung, die rückwirkend zum 02.07.2010 in Kraft treten soll.
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