Gebührensatzung Sport soll angepasst werden

18.06.2019

In seiner heutigen Sitzung (18.6.) hat sich der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen für eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportanlagen und Sportgeräte (Gebührensatzung Sport) ausgesprochen.

Hintergrund ist, dass bereits Anfang der 2000er Jahre die höherklassig spielende Handballabteilung des Turn- und Sportvereins Essen-Margarethenhöhe e.V. (TUSEM Essen) sowie die ebenfalls höherklassig spielende Basketballabteilung des Essener Turner Bund Schwarz-Weiß e.V. (ETB SW) in GmbHs ausgegliedert wurden. Diese Ausgliederungen in eine GmbH lassen sich vor allem haftungsrechtlich begründen. Ohne sie müsste der jeweilige Gesamtverein, inklusive aller Sparten, für die Verbindlichkeiten der ausgegliederten Mannschaften haften.

Dass allein aufgrund einer solchen Ausgliederung aus haftungsrechtlichen Erwägungen nicht automatisch ein anderer Gebührentarif gelten kann, wurde in der bisherigen Gebührensatzung Sport nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund sprach sich der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen nun für eine Anpassung aus. Demnach soll die Definition der Tarife in § 2 Abs. 2 künftig wie folgt lauten:

  • Tarif 1 für Amateursportvereine als Mitglied im Essener Sportbund e.V. sowie deren ausgegliederte Mannschaften unabhängig von der Rechtsform, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Jugendverbände, Kirchengemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Tarif 2 für sonstige Nutzer, die nicht unter Tarif 1 fallen

Darüber hinaus soll der § 3 Nr. 6 ebenfalls eine Erweiterung unter Einbeziehung der ausgegliederten Abteilungen erfahren und nach Empfehlung des Ausschusses der Sport- und Bäderbetriebe Essen zukünftig wie folgt lauten:

  • Mitglieder im Essener Sportbund e.V. sowie deren ausgegliederte Mannschaften unabhängig von der Rechtsform mit regelmäßigen Trainingszeiten in einer Sporteinrichtung der Stadt Essen sind von den Gebühren nach § 2 Abs. 3 Ziffer 1.2 befreit.

Ausschuss empfiehlt weitere Anpassungen

Neben den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die ausgegliederten Abteilungen hat sich der Ausschuss der Sport- und Bäderbetriebe Essen für weitere Änderungen in der Gebührensatzung Sport ausgesprochen. Demnach soll der § 2 Abs. 3 Ziffer 1.1.2 wie folgt ergänzt werden:

  • Typ 1 pro Jahreswochenstunde
  • Typ 2 pro Jahreswochenstunde

Weiterhin schlägt der Ausschuss vor, den folgenden Absatz in den § 2 neu aufzunehmen:

  • Die Sport-und Bäderbetriebe Essen stellen den Gebührenpflichtigen die infolge der Nutzung der in § 1 genannten Sportstätten erforderliche Reinigung der Sportstätte und die Entsorgung von Müll in Rechnung, sofern eine erhebliche Verunreinigung vorliegt.

Da der Essener Sportbund seinen Mitgliedern Aus- und Fortbildungen kostenlos anbietet, soll § 3 außerdem um den folgenden Punkt ergänzt werden:

  • Die Übungsleiteraus- und -fortbildung des Essener Sportbund e.V. ist von den Gebühren nach § 2 Abs. 3 befreit.

Am 10. Juni entscheidet der Rat der Stadt Essen über die Satzungsänderung, die rückwirkend zum 02.07.2010 in Kraft treten soll.

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