Medikamentenmitnahme bei Reisen ins Ausland

10.07.2019

Das Gesundheitsamt macht kurz vor den Sommerferien darauf aufmerksam, dass bei der Mitnahme von Medikamenten ins Ausland, deren Wirkstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, einige Besonderheiten zu beachten sind:

Wird innerhalb der Europäischen Union vereist, muss die "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln" im Rahmen einer ärztlichen Behandlung vom behandelnden Arzt ausgefüllt, unterschrieben und mit einem Arzt- oder Praxisstempel versehen werden. Zudem ist eine Beglaubigung dieser Bescheinigung durch das Gesundheitsamt Essen erforderlich. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Mengenangaben des Arzneimittels für den Reisezeitraum korrekt ermittelt und angegeben sind.

Bei Reisen in Nicht-EU-Staaten müssen sich Bürgerinnen und Bürger bei der diplomatischen Vertretung des Urlaubslandes über die Einfuhrbestimmungen selbst informieren. Weitere Informationen dazu gibt es beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de/de/

Wenn Medikamente ohne die amtliche Bescheinigung mitgeführt werden, kann es im Fall einer Kontrolle an den Grenzen zu sehr unangenehmen Folgen für die betreffenden Personen kommen.

Weitere Informationen, zum Beispiel für welche Medikamente diese Regelungen gelten oder ein entsprechendes Merkblatt finden Sie auf der Seite der Apotheken- und Arzneimittelüberwachung der Stadt Essen.

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