Rat beschließt das weitere Vorgehen mit ehemaligen Unterkunftsstandorten für Flüchtlinge

10.07.2019

Der Rat der Stadt Essen hat heute (10.7.) das weitere Vorgehen mit ehemaligen Unterkunftsstandorten für Flüchtlinge beschlossen. Die insgesamt 17 Standorte wurden von der Verwaltung strukturiert analysiert und auf weitere Nutzungsmöglichkeiten geprüft. Die Ergebnisse lauten wie folgt:

Gemischte Nutzung

  • Hubertstraße – das Grundstück des ehemaligen Sportplatzes in Frillendorf soll schwerpunktmäßig als Gewerbefläche vermarktet werden. Damit soll das vorhandene Zentrum standortgerecht ausgebaut und gestärkt werden; eine Kindertagesstätte oder sonstige öffentliche Infrastruktur kann in die Planungen integriert werden.
  • Bonifaciusstraße – auf der zwei Hektar großen Fläche im Stadtteil Schonnebeck soll eine Drittel-Lösung realisiert werden: im östlichen Bereich angrenzend an das Wohngebiet soll eine neue Wohnbebauung entwickelt werden. Im mittleren Bereich soll ein Grünbereich entstehen. Anschließend an das Gewerbegebiet im Westen soll die Fläche gewerblich genutzt werden. Zusätzlich besteht im Stadtteil Bedarf für eine Kindertagesstätte, die in die Planung integriert werden soll. Außerdem hat der Fachbereich Schule Bedarf für diesen Standort angemeldet, dieser ist noch zu klären.

Wohnbebauung

  • Spielkampsweg – über das weitere Vorgehen des zwei Hektar großen Grundstücks am in Haarzopf soll nach der Auswertung der Ergebnisse des Bürgerforums zur Wohnraumentwicklung entschieden werden.
  • Antropstraße – das Grundstück im Stadtteil Überruhr-Hinsel wird derzeit auf sein Vermarktungspotenzial zur Wohnbebauung geprüft, einschließlich der Möglichkeit für öffentlich geförderten Wohnraum.
  • Gerhardstraße 3 – derzeit wird geprüft, ob das Grundstück in Schonnebeck nach Freistellung von der derzeitigen Nutzung nach den Regularien der Stadt Essen für Wohnungsbau vermarktet werden kann.
  • Auf’m Bögel 38-42 – der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (ASP) hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 u.a. beschlossen, dass das Grundstück 38-42 für seniorengerechtes Mehrgenerationenwohnen zu vermarkten ist.
  • Wengestraße 5 – der ASP hat die Vermarktung und den Verkauf der Fläche bereits beschlossen, dort wird Wohnbebauung realisiert.
  • Prosperstraße – das Grundstück in Dellwig soll für den Wohnungsbau, auch öffentlich geförderten, vermarktet werden.

Renaturierungen

  • Langenberger Straße 129-131 – zur Schaffung von Wohnbaugrundstücken müsste ein immenser Aufwand im Rahmen der Bauleitplanung geleistet werden. Daher soll das Grundstück renaturiert werden, dies entspricht auch dem Ratsbeschluss vom 22.11.2017.
  • Worringstraße 242-246 – als Bestandteil eines großräumigen Freiraums im Ruhrtal ist die Fläche in Burgaltendorf zu renaturieren, dies entspricht auch dem Ratsbeschluss vom 22.11.2017.
  • Vaestestraße – die Fläche in Burgaltendorf wurde bis Anfang 2017 als Zeltstandort zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Für diesen Zweck musste das Grundstück komplett versiegelt und eingezäunt werden. Nach Beendigung der Nutzung als Zeltstandort sollte eine vorrangige Renaturierung geprüft werden. In der Zwischenzeit hat die Ruhrbahn den Wunsch geäußert, die Fläche als Ausweichwendefläche bzw. als Pausenplatz für Busse nutzen zu können, während die Haltestelle "Burgruine" barrierefrei umgebaut wird. Die Fläche ist besonders geeignet, da sie bereits asphaltiert ist. Derzeit laufen noch Abstimmungsgespräche zwischen Ruhrbahn und Verwaltung zu den Bedingungen für eine solche Nutzung. Spätestens nach Beendigung der Zwischennutzung durch die Ruhrbahn GmbH ist die Fläche jedoch zu renaturieren.

Weitere Grundstücke

  • Beisekampsfurth (Mathias-Stinnes-Stadion) – das Grundstück befindet sich in Privatbesitz, von daher sind keine weiteren Nutzungsüberlegungen anzustellen.
  • Sartoriusstraße – der Bolzplatz auf dem Grundstück in Rellinghausen soll erhalten bleiben, die Vermarktung wird zurückgestellt.

Für die Grundstücke

  • Alte Bottroper Straße 10
  • Altenbergshof/Grillostraße
  • Im Löwental
  • Buschstraße 42

hat der Rat aktuelle Sachstandsberichte erhalten. Die zuständigen Gremien werden hierzu zu einem späteren Zeitpunkt Beschlussvorlagen erhalten.

Am Gebäude auf dem Grundstück Alte Bottroper Straße 10 in Bergeborbeck hat die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) Interesse, um praktische und theoretische Schulungen für Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge anzubieten.

Der westliche Teilbereich des ehemaligen Sportplatzes bzw. Zeltstandortes Altenbergshof/Grillostraße im Nordviertel wird gegenwärtig von der Emschergenossenschaft als Baustelleneinrichtungsfläche für den Berne-Umbau sowie für den Bau eines Regenrückhaltebeckens genutzt. Die derzeitigen Überlegungen der Verwaltung sehen vor, den östlichen Teilbereich als Kita-Standort zu entwickeln.

Für das Grundstück Im Löwental in Werden wurde seitens des städtischen Jugendamtes Bedarf für eine Kindertagesstätte angemeldet. Die planungsrechtliche Zulässigkeit wurde geklärt; im Januar 2018 konnte ein positiver planungsrechtlicher Vorbescheid erteilt werden. Zwischenzeitlich gab es allerdings Diskussionen im Stadtteil, einige Akteure und Bürgerinnen und Bürger wünschen sich an diesem Standort ein Hotel. Die Verwaltung bereitet derzeit die entsprechenden Grundlagen für die Gremienbefassung vor.

Das Grundstück Buschstraße in Steele kann für schulische Zwecke genutzt werden, dies ist planungsrechtlich zulässig und erscheint städtebaulich sinnvoll. Seitens des Fachbereichs Schule ist der Bedarf aktuell bestätigt worden. Weiterer Abstimmungsbedarf besteht noch für die Flächen an der Langenbergerstraße, der Worringstraße sowie der Vaestestraße. Im Rahmen der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Stadtplanung werden diese Flächen erneut diskutiert.

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