Umbau des Autobahndreiecks Essen-Ost

Die Stadt Essen legt den Planfeststellungsbeschluss ab Mittwoch, 28. August, bis Donnerstag, 10. September, im Amt für Stadtplanung und Bauordnung öffentlich aus.

23.08.2019

Mit dem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19. Juli ist der Plan für den Umbau des Autobahndreiecks (AD) Essen-Ost (A 52/A 40) nun offiziell festgestellt worden. Die Maßnahme umfasst den Umbau der Verbindungsrampe von der A 52 aus Düsseldorf (Süden) zur A 40 in Richtung Dortmund (Osten) im Autobahndreieck Essen-Ost. Aufgrund der sehr hohen Verkehrsbelastungen am AD Essen-Ost kommt es zu den Hauptverkehrszeiten häufig zu Zusammenbrüchen des Verkehrsablaufes und zu damit verbundenen erheblichen Stauerscheinungen. Diese treten insbesondere im Bereich der Fahrstreifenreduzierung kurz vor der Einfädelung auf die A 40 sowie auf der A 40 im Verflechtungsbereich zwischen AD Essen-Ost und der AS Frillendorf auf. Zielstellung des Umbaus ist die Verbesserung der Einfahrsituation von der Rampe Süd-Ost auf die A 40 in Richtung Dortmund. Dabei soll die derzeit einstreifige Einfahrt in eine zweistreifige Einfahrt umgebaut werden, was eine spürbare Verbesserung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit im Einfahrbereich erwarten lässt.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte im April/Mai 2015 bzw. Mai/Juni 2018 im Amt für Stadtplanung und Bauordnung. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt nun zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 28. August bis 10. September im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 5. Etage, Zimmer 501, während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr aus.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen über die Internetseite der Stadt Essen unter essen.de/stadtplanung eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik "Aktuelle Offenlagen" veröffentlicht: bezreg-duesseldorf.nrw.de/aktuelle_offenlagen

Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Die Bezirksregierung Düsseldorf weist darauf hin, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster erhoben werden kann.

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