"ZukunftsCheck"– Nachvermittlungsaktion für berufsschulpflichtige Jugendliche

Am 9. September 2019 von 10 bis 14:15 Uhr in der Zentralbibliothek Hollestr. 3, 45127 Essen.

02.09.2019

Die Fachstelle Schule und Beruf der Stadt Essen lädt am Montag, 9. September, zum "ZukunftsCheck" in die Zentralbibliothek, Hollestraße 3, 45127 Essen, ein. Alle berufsschulpflichtige Jugendliche aus Essen, die noch nicht wissen, wie es für sie weitergeht, sind herzlich willkommen. Ziel der Veranstaltung: Niemand, der berufsschulpflichtig ist, bleibt ohne einen Platz!

Wer ist eigentlich berufsschulpflichtig?

Nach der Vollzeitschulpflicht von insgesamt 10 Schuljahren beginnt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II. Sie gilt für junge Erwachsene bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Sie kann erfüllt werden über:

  • den Besuch einer allgemeinbildenden Schule (Gesamtschule oder Gymnasium)
  • den Besuch eines Bildungsgangs in Vollzeit an einem Berufskolleg
  • den Besuch eines teilzeitschulischen Bildungsgangs am Berufskolleg (z.B. im Rahmen einer Maßnahme der Arbeitsagentur oder des JobCenters)
  • den Besuch der Berufsschule im Rahmen einer Berufsausbildung.

Im Rahmen der Veranstaltung "ZukunftsCheck" werden ausschließlich Plätze in den vollzeitschulischen Bildungsgängen vermittelt. Es werden keine Ausbildungsplätze vergeben. Für die Teilnahme am "ZukunftsCheck" ist keine Voranmeldung notwendig. Es können Jugendliche teilnehmen, die aktuell in Essen wohnen und nach dem 1.8.2001 geboren sind. Eltern und Erziehungsberechtigte können die Jugendlichen begleiten.

"ZukunftsCheck" - das Wichtigste in Kürze

Um eine passende Beratung zu ermöglichen, gibt es - je nach vorhandenem Schulabschluss - verschiedene Beratungszeiten:

  • 10 Uhr bis 11:30 Uhr für Jugendliche ohne Schulabschluss
  • 11:30 bis 12:30 Uhr für Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • 13:15 bis 14:15 Uhr für Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder Mittlerem Schulabschluss (mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe).

Folgende Unterlagen sollten mitgebracht werden:

  • das letzte Schulzeugnis
  • für Jugendliche ohne Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten: eine schriftliche unterschriebene Einverständniserklärung, dass der junge Erwachsene sich an einem Berufskolleg anmelden darf
  • wenn vorhanden, Bescheid des Jobcenters
  • wenn vorhanden, Berufswahlpass NRW mit Anschlussvereinbarung

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen