Stellungnahme der Stadt Essen zum heutigen Beschluss des Bundestages zur Reform der Grundsteuer

18.10.2019

Der Bundestag hat heute (18.10.) mit großer Mehrheit die Grundgesetzänderung für die Reform der Grundsteuer beschlossen.

Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert sein, weil das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wenn die Reform bis Ende Dezember nicht gelingt, würde dieses Geld wegfallen.

Oberbürgermeister Thomas Kufen nimmt den heutigen Beschluss mit Erleichterung zur Kenntnis, mahnt allerdings auch die Länder zur Eile: "Als nächstes muss der Bundesrat noch zustimmen. Hier gilt es keine Zeit zu verlieren. Die Kommunen müssen die Reform pünktlich umsetzen können und dürfen zusätzlich zum personellen Aufwand nicht auch noch finanziell belastet werden. Ihrer Verantwortung für den verfassungswidrigen Zustand der Grundsteuer müssen sich Bund und Länder nun stellen.“

Ein Wegfall der Grundsteuer hätte dramatische Auswirkungen auf den Essener Haushalt. Allein die Grundsteuer B mit einer Höhe von über 134 Millionen Euro jährlich ist eine bedeutende Säule der städtischen Haushaltsplanung und für den Doppelhaushalt 2020/2021 eingeplant. Ein Ausfall von einer der wesentlichsten Einnahmepositionen ließe sich kaum kompensieren. "Ich baue darauf, dass die neue Regelung gut administrierbar, aufkommensneutral und gerecht gestaltet wird", so Oberbürgermeister Thomas Kufen.

Auch der Deutsche Städtetag ist erleichtert über den heutigen Beschluss. Damit werde voraussichtlich eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen langfristig gesichert. Dazu Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy: "Gut ist, dass die Grundsteuer wertorientiert bleiben wird. Ob ich in einer Villa in bester Lage wohne oder im unsanierten Altbau am Stadtrand, ist ein Unterschied und muss sich in der Grundsteuer widerspiegeln. Das ist wichtig, damit sie von den Menschen akzeptiert und als gerecht empfunden wird."

Zum Hintergrund

Bis zum 31.12.2019 muss der Gesetzgeber eine Reform der Grundsteuer beschließen. Auf dieser Basis muss dann eine steuerliche Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke durch die Finanzverwaltung bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. Die Städte und Gemeinden müssen anschließend die neuen Messbeträge in ihre Veranlagungssysteme einpflegen und gegebenenfalls den Hebesatz anpassen. Insgesamt ist die durch das Bundesverfassungsgericht eingeräumte Frist für die einzelnen Reformschritte sehr knapp bemessen, sodass dringender Handlungsbedarf besteht.

Die Änderung des Grundgesetzes wurde wegen der sogenannten Öffnungsklausel nötig, mit der Länder als Alternative zum Modell des Bundes künftig eigene Regelungen beschließen können.

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