Erfolgreicher Schuldenabbau – Verwendung der Überschüsse des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Essen

30.10.2019

Die Stadt Essen ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen überschuldet. Im Falle einer Überschuldung ist ein erzielter Jahresüberschuss mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zu verrechnen. Als Haushaltssicherungskommune ist die Stadt Essen im Rahmen der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung ebenfalls verpflichtet, erzielte Überschüsse zum Abbau von Schulden einzusetzen.

Die Überschuldung der Stadt Essen wies noch zum 31.12.2017 einen Bestand in Höhe von 420 Millionen Euro aus. Durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss im Jahr 2017 in Höhe von 57,3 Millionen Euro und der im Jahr 2018 unmittelbar verrechneten Aufwendungen und Erträge in Höhe von 15,6 Millionen Euro, verringerte sich die Überschuldung der Stadt Essen zunächst auf 347,2 Millionen Euro. Der in 2018 erwirtschaftete Jahresüberschuss führt zu einer weiteren Verringerung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages. Nach Verrechnung des Jahresüberschusses zum 31.12.2018 in Höhe von 83,1 Millionen Euro beträgt die aktuelle Überschuldung der Stadt Essen 264,1 Millionen Euro.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen