Stadt Essen sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

18.11.2019

Die Stadt Essen sucht noch Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Wahl zu ehrenamtlichen Richtern am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen interessieren. Gesucht wird für die nächste Amtszeit von 2020 bis 2025.

Voraussetzung für eine Bewerbung als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz in Essen und die Vollendung des 25. Lebensjahres. Zudem darf man als Bewerberin und Bewerber nicht im öffentlichen Dienst tätig sein.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter erhalten - wie z. B. Schöffen - eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrtkosten, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung.

Die Mitwirkung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter soll Gerichtsverfahren verständlicher machen und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung stärken. Interessenten können sich noch bis zum 29. November 2019 beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation der Stadt Essen telefonisch unter 0201 -88 15107 melden.

Weitere Informationen gibt es im Justizportal NRW: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/ehrenamtl_richter/index.php

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