Der Deutsche Mieterbund e.V. hat den neuen Betriebskostenspiegel für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Danach sind die sogenannten "kalten Betriebskosten" von 2,04 Euro auf 1,93 Euro pro Quadratmeter gesunken.
Die Stadt Essen ist im Rahmen ihres höchstrichterlich überprüften "schlüssigen Konzepts" zur Festlegung der Mietobergrenzen für Sozialleistungsberechtigte gehalten, den neuen Betriebskostenspiegel für NRW ab 1. Dezember 2019 zu berücksichtigen.
Die neuen Richtwerte haben keine Auswirkungen für bestehende bisher angemessene Mietverhältnisse. Die neuen Obergrenzen werden vom JobCenter Essen und vom Amt für Soziales und Wohnen bei Neuanträgen sowie Umzügen zur Beurteilung der Angemessenheit herangezogen.
Mit einer weiteren Veränderung der Mietobergrenzen ist im ersten Halbjahr 2020 zu rechnen, da zurzeit ein neuer Mietspiegel erstellt wird.
Die Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete einschließlich der kalten Betriebskosten) für Leistungsberechtigte des Jobcenters Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen betragen ab 1. Dezember 2019 für nicht barrierefreien Wohnraum:
Für jede weitere Person erhöht sich der angemessene Unterkunftskostenbedarf um 76,50 Euro.
Abweichend von den vorgenannten Werten werden für barrierearmen Wohnraum bei entsprechender Erforderlichkeit höhere Werte anerkannt.
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