Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben und Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 2020 beschlossen

27.11.2019

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (27.11.) Sitzung die Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2020 beschlossen. Auch die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden beschlossen.

Die Gebühren für die Abfallbeseitigung bleiben im Jahr 2020 konstant, die Gebühren für Straßenreinigung werden dagegen gesenkt. Die Gebühren für den Winterdienst und die Abwassergebühren steigen im nächsten Jahr.

Für 2020 ändern sich die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer nicht. Im kommenden Jahr gilt damit für die Grundsteuer A weiterhin ein Hebesatz von 255 von Hundert, für die Grundsteuer B von 670 von Hundert sowie für die Gewerbesteuer 480 von Hundert.

Einzelheiten zu den Grundbesitzabgaben 2020

Die Abfallgebühren, sowohl für die braune Bio-Tonne als auch für die graue Tonne für Restabfall, bleiben im folgenden Jahr konstant. Der Restabfallgebührensatz bleibt bei 2,91 Euro je Liter bei wöchentlicher Leerung im Vollservice.

Die Straßenreinigungsgebühr wird im Jahr 2020 gesenkt, von 8,13 Euro auf 8 Euro pro Frontmeter.

Die Winterdienstgebühren müssen im Folgejahr angehoben werden. Hier steigt der Gebührensatz für den Streuplan A von 1,13 Euro um 29,20 Prozent auf 1,46 Euro pro Frontmeter. Für eine Anliegerfront von 15 Metern errechnet sich damit eine zusätzliche Belastung von 4,95 Euro pro Jahr.

Für den Streuplan B steigt die Gebühr um 28,95 Prozent, von 0,76 Euro auf 0,98 Euro. Für eine Anliegerfront von 15 Metern errechnet sich damit eine zusätzliche Belastung von 3,30 Euro pro Jahr.

Bei den Abwassergebühren steigen die Schmutzwassergebühren von bisher 3,10 Euro auf 3,15 Euro pro Kubikmeter (+1,61 Prozent) und die Niederschlagswassergebühren pro Quadratmeter befestigter Fläche von 1,56 Euro um 12,82 Prozent auf 1,76 Euro.

Die Mehrkosten für einen Vier-Personen-Haushalt betragen damit bis zu 33 Euro pro Jahr (+2,66 Prozent).

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