Rat beschließt Anpassung der Vergnügungssteuersatzung

11.12.2019

Der Rat der Stadt Essen hat heute (11.12.) die Anpassung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Für Geldspielapparate in Spielhallen soll die Vergnügungssteuer zum 1. Januar 2021 um drei Prozentpunkte von 19 Prozent auf 22 Prozent und an sonstigen Aufstellorten ebenfalls um drei Prozentpunkte von 16 Prozent auf 19 Prozent steigen. Ausgehend von 8,5 Millionen Euro zu erwartender Steuereinnahmen in 2019 würden sich ab 2021 jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro ergeben.

In seiner Sitzung vom 27. November 2019 hatte der Rat der Stadt Essen die Verwaltung beauftragt, die Vergnügungssteuer für bestimmte Steuertatbestände ab dem Jahr 2021 anzupassen. Die zu erwartenden Mehreinnahmen sollen in die Haushaltsplanungen einfließen.

Die letzten Änderungen der Vergnügungssteuersätze für Geldspielapparate in Spielhallen von 14 Prozent auf 19 Prozent und an sonstigen Aufstellorten von 12 Prozent auf 16 Prozent erfolgten zum 1. Januar 2015.

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