Anpassung der Regelsätze in der Grundsicherung

JobCenter Essen und Amt für Soziales und Wohnen informieren

19.12.2019

Zum 1. Januar 2020 erhöhen sich die Regelbedarfssätze für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe.

Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten zukünftig monatlich 432 Euro statt wie bisher 424 Euro. Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen statt 382 Euro pro Person zukünftig jeweils 389 Euro. Für junge Erwachsene unter 25 Jahren, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhöht sich der Regelsatz um sechs Euro auf 345 Euro monatlich. Kinder und Jugendliche vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten 328 Euro und damit ebenfalls sechs Euro mehr als im Vorjahr. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren werden zukünftig 308 Euro statt 302 Euro gezahlt und für Kinder unter 6 Jahren steigt der Satz um fünf Euro auf 250 Euro.

Vom sogenannten "Regelbedarf" bestreiten Grundsicherungsbezieherinnen und -bezieher individuell ihre Aufwendungen für Lebensmittel, Kleidung, Hausrat, Haushaltsenergie etc.. Das JobCenter Essen oder das Amt für Soziales und Wohnen übernehmen für die Leistungsberechtigten darüber hinaus auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Die neuen Regelbedarfsstufen werden erstmalig Ende Dezember mit der Leistung für Januar 2020 überwiesen. Automatisch angepasst werden auch die vom Regelbedarf abhängigen "Mehrbedarfe", wie sie zum Beispiel Alleinerziehende erhalten. JobCenter und Amt für Soziales und Wohnen weisen vorsorglich darauf hin, dass es aufgrund des hohen Postaufkommens zu Verzögerungen beim Versand des formellen Änderungsbescheides kommen kann. Den Leistungsempfängerinnen und -empfängern entstehen durch einen verzögerten Posteingang keine Nachteile.

Herausgegeben von:

JobCenter Essen
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