Jubilarehrungen im Jahr 2019

In der Stadt Essen wird Jubilarinnen und Jubilaren traditionell gratuliert – sei es zu Geburts- oder Hochzeitstagen.

04.02.2020

Insgesamt freuten sich 484 Essener Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2019 über öffentliche Glückwünsche zu ihrem vollendeten 90. Lebensjahr. Weitere 99 Essenerinnen und Essener wurden anlässlich ihres 95. Geburtstages geehrt, 27 Jubilare konnten sich sogar über öffentliche Glückwünsche zum 100. Geburtstag freuen.

Insgesamt wurden im Jahr 2019 1.434 Altersjubiläen öffentlich geehrt. Der älteste Jubilar konnte dabei Glückwünsche zum 108. Geburtstag entgegennehmen.

Über einen gemeinsamen Ehrentag konnten sich die Essener Ehejubilare freuen: Zwei Paare erhielten 2019 öffentliche Glückwünsche zur Goldenen und drei Paare zur Diamantenen Hochzeit. Zum 65. Ehejubiläum, der Eisernen Hochzeit, wurden zwei Mal öffentliche Glückwünsche der Stadtverwaltung übermittelt.

Zum Hintergrund

Ehrung von Altersjubiläen

Allen Bürgerinnen und Bürgern, die das 80. Lebensjahr vollenden, wird eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters übersandt. Ab dem 90. Geburtstag wird diese Gratulation auf Wunsch bei einem persönlichen Besuch des zuständigen Bezirksbürgermeisters oder dessen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht.

Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.

Informationen zu Ehrungen von Ehejubiläen

Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag. Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuches bzw. der Heiratsurkunde entgegengenommen von

  • den jeweils zuständigen Bürgerämtern sowie Bezirksverwaltungsstellen,
  • dem Standesamt,
  • dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, Rathaus, 13. Etage, Zimmer 13.26

Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.

Zu Goldenen Hochzeiten und allen weiteren Ehejubiläen – sofern sie gemeldet werden – gratuliert der Oberbürgermeister. Überbracht wird dieses Glückwunschschreiben durch den zuständigen Bezirksbürgermeister oder dessen Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. Es wird außerdem noch ein Blumenstrauß überreicht.

Zur Diamantenen Hochzeit wird dem Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Regierungspräsidentin Düsseldorf übergeben. Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundespräsidenten ausgehändigt.

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