Bau- und Verkehrsausschuss beschließt mehr Straßengrün für das Essener Stadtgebiet

13.02.2020

Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner heutigen (13.2.) Sitzung die ökologische Revitalisierung des Straßengrüns in den Stadtteilen Altendorf, Bochold, Altenessen-Süd, Nordviertel, Stadtkern, Ostviertel und Südostviertel beschlossen.

Bisher ist an den Hauptverkehrsstraßen und in Wohnvierteln wenig Straßenbegleitgrün ohne großen übergeordneten Zusammenhang verteilt und weist mit Rasen, Bodendeckern und Gehölzen eine einfache Vegetationsstruktur mit geringer Bedeutung für die biologische Vielfalt auf. Das Konzept der nachhaltigen Staudenbepflanzung, das bereits im Zuge der Grünen Hauptstadt Europas – Essen 2017 begonnen wurde, soll nun ausgeweitet werden und die wenig gestalteten Trennflächen an bzw. meist zwischen mehrspurigen Verkehrsadern in Stauden- und Blühstreifen umgewandelt werden. Durch die Anreicherung und Aufwertung des Straßenbegleitgrün in seiner Funktion als innerstädtischer ökologisch-klimatischer Ausgleichsraum soll eine Erhöhung der biologischen Vielfalt und eine Ergänzung des innerstädtischen Biotopverbundes zusammen mit bestehenden Staudenpflanzungen zu angrenzenden Naturräumen erzielt werden. Zudem soll es zu einer Verbesserung des Erscheinungsbildes der Straßen und der Aufenthaltsqualität in den Stadtteilen führen.

Der Baubeginn der Maßnehme ist für Oktober 2020 und die Fertigstellung für Frühjahr 2021 geplant. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 450.000 Euro.

Zum Hintergrund

Die ökologische Revitalisierung des Straßenbegleitgrüns ist Bestandteil der Integrierten Entwicklungskonzepte Soziale Stadt Essen WEST, Essen NORD und Essen MITTE/ OST, die der Rat der Stadt Essen im September 2018 beschlossen hat.

Der zu erwartende Fördersatz für die mit EFRE Mitteln kofinanzierte Maßnahme liegt bei 90 Prozent, der zuwendungsfähigen Kosten, 10 Prozent ist als Eigenanteil durch die Stadt Essen zu leisten. Für das Fördergebiet Essen WEST liegt die erste Förderzusage des Landes in Höhe von 90 Prozent vor, dies entspricht einer zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von maximal 135.000 Euro. Die Förderbescheide für die Fördergebiete Essen NORD und MITTE/ NORD stehen noch aus und werden im Frühjahr 2020 erwartet.

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