Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zur Icktener Straße

28.02.2020

Die Verwaltung informiert ab Mittwoch, 4. März, über die Ergebnisse der Prüfung und Entscheidung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Regionalen Flächennutzungsplans Icktener Straße vorgebrachten Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern.

Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) Icktener Straße (ehemalige Tennisanlage) ist am 11. Dezember 2019 vom Rat der Stadt Essen beschlossen worden. Die Fläche des Änderungsbereichs umfasst das Areal der ehemaligen Tennisanlage an der Icktener Straße in Essen-Kettwig. Diese soll als Wohnbaufläche entwickelt werden. Die RFNP-Änderung ist Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplans an gleicher Stelle.

Von Mittwoch, 4. März bis einschließlich zum 4. Mai haben interessierte Bürgerinnen und Bürger, die eine Stellungnahme abgegeben haben, die Möglichkeit, sich über das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung ihrer Stellungnahme zu informieren. Beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 5. Etage, Raum 501, sind die Ergebnisse montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr einzusehen.

Auf der Homepage der Städteregion Ruhr 2030 sind die Ergebnisse der Abwägung zudem online auf http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html abrufbar.

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