Coronavirus: Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Essen werden ausgeweitet

17.03.2020

Die Landesregierung NRW hat heute (17.3.) weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie erstellt, die das öffentliche Leben weiter einschränken.

Die Stadt Essen hat daraufhin erneut eine Allgemeinverfügung für das Essener Stadtgebiet verfasst, diese ist gültig ab Mittwoch, 18. März, bis vorerst zum 20. April.

In Ergänzung zu den Regelungen, die mit der gestrigen (16.3.) Allgemeinverfügung bereits beschlossen wurden, sind unter anderem folgende Präzisierungen ergangen:

Bei den Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angeboten, die geschlossen beziehungsweise eingestellt werden, wurden unter anderem Cafés, Café-ähnliche Bewirtungsbetriebe – auch als Nebenbetrieb, Eisdielen und Imbisse ergänzt. Auch Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte können nicht mehr stattfinden.

Darüber hinaus werden ab Mittwoch, 18.3., auch alle Spiel- und Bolzplätze auf öffentlichen und privaten Flächen und der eintrittspflichtige Grugapark Essen geschlossen. Weiterhin muss jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unterbleiben.

Darüber hinaus werden Reisebusreisen verboten und Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken untersagt.

Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf Weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Ansonsten sind sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen. Weitergehende Schließungen sind hier bisher nicht vorgesehen.

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