Coronavirus: Öffentliches Leben in Essen wird weiter eingeschränkt

18.03.2020

Die Landesregierung NRW hat gestern (17.3.) weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie erstellt, die das öffentliche Leben weiter einschränken.

Die Stadt Essen hat daraufhin erneut eine Allgemeinverfügung für das Essener Stadtgebiet verfasst, diese ist gültig ab Donnerstag, 19. März. Alle Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens gelten nun vorerst bis zum 19. April.

In Ergänzung zu den Regelungen, die mit den Allgemeinverfügungen vom 16. und 17. März bereits beschlossen wurden, sind unter anderem folgende Regelungen ergangen:

Insbesondere wurde nun für die Verkaufsstellen des Einzelhandels eine generelle Schließung beschlossen. Ausgenommen sind

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen, Poststellen,
  • Frisöre,
  • Reinigungen, Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf,
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte

Auch der Großhandel darf geöffnet bleiben.

Weiterhin wurde ein Betretungsverbot für spezielle Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch beschlossen, darunter fallen auch Werkstätten für behinderte Menschen. Wie auch beim Betretungsverbot für Kitas wird der Zutritt zunächst bis zum 19. April allen Nutzerinnen und Nutzern versagt. Auszunehmen sind Nutzerinnen und Nutzer, die im eigenen häuslichen Umfeld untergebracht sind und deren Betreuungs- oder Pflegeperson eine unverzichtbare Schlüsselperson ist. Die Pflege und / oder Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung nicht gewährleistet werden kann.

Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.

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