Coronavirus: Oberbürgermeister begrüßt Einigung der Länder mit dem Bund – schließt aber Ausgangsbeschränkung weiterhin nicht aus

22.03.2020

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat heute (22.3.) eine Rechtsverordnung angekündigt, in der sie landesweit ein Verbot für Ansammlungen von mehr als zwei Personen verbietet. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

Dazu Oberbürgermeister Thomas Kufen: "Es ist gut, dass die Städte und Kommunen in NRW nun Klarheit haben. Gut ist auch, dass die Landesregierung jetzt zu einer Rechtsverordnung greift und damit eine landesweit einheitliche Regelung schafft."

"Wir werden in Essen genau beobachten, ob das Instrument des Kontaktverbotes greift", so das Stadtoberhaupt weiter. "Für mich als Oberbürgermeister bleibt auch eine weitere Ausgangsbeschränkung als Option auf dem Tisch. Allerdings erkenne ich ausdrücklich an, wie besonnen und vernünftig die meisten Essenerinnen und Essener sich an diesem Wochenende verhalten haben. Die große Mehrheit ist zu Hause geblieben, hat soziale Kontakte reduziert und sich an die bisherige Allgemeinverfügung der Stadt Essen gehalten. Einige wenige haben den Ernst der Lage noch nicht verstanden. Die jetzt gültigen Regelungen werden ihren Teil dazu beitragen, dass auch diese die Regeln nun befolgen."

Die schärferen Regeln sollen ab Montag, 23. März, bis zum 19. April – dem Ende der Osterferien – gelten.

"Ich begrüße darüber hinaus, dass das Land NRW auch auf meine Forderung eingegangen ist, Friseure, Tattoo- oder Massagestudios zu schließen. Darauf habe ich gerade zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben gedrungen."

Abschließend das Stadtoberhaupt: "Ordnungsamt und Polizei bleiben wachsam und werden die notwendigen Maßnahmen durchsetzen."

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