Änderungen zum geplanten Bauvorhaben am Kita- und Schulstandort Hatzper Straße beschlossen

25.03.2020

Der geplante Kita-Neubau am ehemaligen Schulstandort Hatzper Straße soll viergruppig werden. Das hat der Hauptausschuss in seiner heutigen (25.3.) Sitzung beschlossen.

Zusätzlich zur Erhöhung des Neubaus von drei auf vier Gruppen hat der Hauptausschuss beschlossen, Mehrkosten in Höhe von einer Millionen Euro durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen. Durch notwendige Mehrmengen, die komplexe Geländetopographie und erforderliche Umplanungen haben sich die Kosten für den Neubau von 3,2 Millionen Euro um eine Millionen Euro auf 4,2 Millionen Euro erhöht.

Die wesentlichen Gründe für die Kostenerhöhung liegen in:

1. Mehrmengen und Zusatzkosten bei der Herrichtung und Erschließung des Baufelds. So ist beispielsweise die Schmutzwasserentwässerung aufgrund der ungünstigen Geländetopographie aufwendiger.

2. Nach dem jetzt vorliegenden Lärmgutachten zur verkehrlichen Belastung durch die direkt am Gebäude vorbeiführende Straße ist der Einbau einer automatischen Lüftungsanlage notwendig.

3. Die Lüftungsanlage erfordert statische Anpassungen sowie Umplanungen der Technikflächen im vorgesehenen Modulbau.

4. Aufgrund der städtebaulichen Weiterentwicklung des Stadtteils Essen-Haarzopf sowie der hohen Anzahl fehlender Kitaplätze soll anstelle eines dreigruppigen ein viergruppiger Kita-Neubau erfolgen. Die Gruppenräume hierfür stehen entsprechend des Raumbedarfs der im ersten Schritt vorgesehen Schulinterim-Nutzung zur Verfügung.

5. Die komplexe Geländetopographie mit Geländeversprüngen bis zu 3,50 Meter verursacht zusätzlichen Aufwand zur Geländesicherung und -anpassung aufgrund der stark abfallenden und geneigten Geländeverläufe. Zudem fallen durch eine zusätzliche Ausstattung der Außenanlagen sowie einem höheren Vorbereitungsaufwand bei den öffentlichen Parkplätzen sowie Geh- und Radwegen zusätzliche Kosten an.

Wegen Coronavirus per Dringlichkeitsentscheidung

Aufgrund der Umstände rund um das Coronavirus handelt es sich hierbei um eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Da die politischen Gremien der Stadt Essen aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos mit dem Virus derzeit nicht tagen, wurde dieser Beschluss vom Hauptausschuss herbeigeführt.

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