Coronavirus: Stadt Essen erinnert an das Verbot zur Nutzung von Sportstätten

03.04.2020

Aus aktuellem Anlass erinnert die Stadt Essen daran, dass alle Sportstätten, sowohl städtisch als auch privat, derzeit nicht genutzt werden dürfen.

Um die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie weiter einzudämmen gilt seit dem 23. März in NRW ein weitreichendes Kontaktverbot. Danach sind sowohl der Sportbetrieb, als auch sonstige Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Momentan sind daher alle Essener Sportanlagen geschlossen.

Es liegen jedoch Hinweise vor, dass in den vergangenen Tagen Turnhallen trotz der Schließung genutzt wurden. Im Rahmen der üblichen Kontrollgänge wurde festgestellt, dass die Duschräume nass waren, Sportgeräte nicht zurückgestellt wurden oder der Müll in der Halle liegen gelassen wurde. Um einen weiteren Zutritt zu verhindern, wurden in den betroffenen Turnhallen die Schlösser der Eingangstüren ausgetauscht.

Viele Turnhallen werden im Rahmen der Schlüsselgewalt genutzt, so dass kein Hausmeister ständig vor Ort ist, der das Verbot kontrollieren kann. Die Stadt Essen weist daher darauf hin, die Schlüsselgewalt in den aktuell schwierigen Zeiten verantwortungsbewusst zu nutzen.

Hohe Bußgelder drohen

Das Land NRW hat am 24. März einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht, damit die derzeit geltenden Regelungen auch eingehalten werden.

Sowohl Sportlerinnen und Sportler als auch Vereine selbst, die sich nicht an die Regelungen halten, beispielsweise durch die Nutzung geschlossener Turnhallen, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.

Die Durchführung von Sportveranstaltungen oder anderen Zusammenkünften, wie einem Training, können mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet werden. Die Teilnahme an Sportveranstaltungen und anderen Zusammenkünften kann pro Person mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind nordrhein-westfälische Bundesstützpunkte, wo das Training für die olympischen Kader stattfinden darf. In Essen ist das für die Schwimmerinnen und Schwimmer das Schwimmzentrum Rüttenscheid und für den Bereich Kanu/Rudern das Regattahaus am Baldeneysee. Die betroffenen Athletinnen und Athleten sind infomiert. Andere Personen dürfen an diesen Orten weiterhin keinen Sport treiben.

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