Elternbeiträge für April ausgesetzt – für den Monat Mai bittet das Jugendamt bei Daueraufträgen um Weiterzahlung

10.04.2020

Das Familienministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 26. März entschieden, dass die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten, in der Tagespflege und in der Schule für den Monat April ausgesetzt werden. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung für den halben Monat März lehnt das Familienministerium ab.

In einer Dringlichkeitsentscheidung durch Oberbürgermeister Thomas Kufen und mehrere Ratsmitglieder wurde die Aussetzung der Elternbeiträge nun bestätigt. Die Elternbeiträge werden unabhängig davon ausgesetzt, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Kosten für die Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen werden für den Monat April ebenfalls nicht erhoben.

Bei erteilten SEPA-Lastschrift-Mandaten wird die Stadt Essen im April keine Elternbeiträge abbuchen. Falls der Elternbeitrag für den Monat April schon gezahlt wurde, beispielsweise durch einen Dauerauftrag, erfolgt eine Rückzahlung durch die Finanzbuchhaltung. Mit den Rückzahlungen wurde bereits begonnen und sie werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Finanzbuchhaltung bittet daher von Anfragen dahingehend abzusehen.

"Bei einem Dauerauftrag bitten wir die Essener Eltern, diesen für den Monat Mai bestehen zu lassen", sagt Ulrich Engelen, Fachbereichsleiter des Jugendamtes. "Es ist noch nicht klar, wie es mit der Kinderbetreuung im Mai weitergehen wird. Eine nachträgliche Zahlung bedeutet einen zu hohen Verwaltungsaufwand."

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