Der Rat der Stadt Essen hat heute (27.5.) dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie zu halbieren.
Demnach werden nach Anpassung der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen" folgende Gebühren erhoben:
Die Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für die Straßencafés und -restaurationen, Stehtische und ähnliche Außengastronomie ist zeitlich befristet vom 1. März bis 31. Dezember 2020.
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