Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Essen schließt für das Jahr 2019 mit einem Überschuss in Höhe von 7,1 Millionen Euro ab. Dieses Ergebnis stellt trotzdem eine Verschlechterung gegenüber dem fortgeschriebenen Plan um 22,3 Millionen Euro und eine Verschlechterung gegenüber dem Jahresabschluss 2018 um 75,6 Millionen Euro dar. Der durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte Haushaltsplan sah für das Haushaltsjahr 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von 33,6 Millionen Euro vor.
Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 28,9 Millionen Euro ab. Gegenüber dem Plan 2019 verschlechterte sich das Ergebnis um 12,4 Millionen Euro und gegenüber dem Vorjahr um 99,6 Millionen Euro.
Das Finanzergebnis 2019 weist ein negatives Ergebnis in Höhe von -21,9 Millionen Euro aus. Damit verschlechtert sich der Saldo der Finanzerträge und Finanzaufwendungen um 9,9 Millionen Euro gegenüber dem Plan 2019. Es verbessert sich jedoch um 24 Millionen Euro gegenüber dem Jahresabschluss 2018.
Das dennoch positive Jahresergebnis ist in dem ordentlichen Ergebnis begründet, hier insbesondere in den ordentlichen Aufwendungen, die sich im Vergleich zum Plan um 27,6 Millionen Euro reduziert haben. Im Vergleich zum Vorjahr haben sie sich jedoch um 60,5 Millionen Euro erhöht. Dem gegenüber stehen Mindererträge bei den ordentlichen Erträgen. Diese haben sich im Vergleich zum Plan um 40 Millionen Euro und zum Vorjahr um 39 Millionen Euro reduziert.
Die wesentlichen Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen im Plan-Ist-Vergleich sind durch folgende Mindererträge begründet:
Gegenüber stehen Mehrerträge bei den:
Die Abweichungen im Plan-Ist-Vergleich bei den ordentlichen Aufwendungen sind begründet durch Mehraufwendungen bei den:
Dem gegenüber stehen Minderaufwendungen bei den Transferaufwendungen in Höhe von -89,0 Millionen Euro (davon Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (-35,1 Millionen Euro), Leistungen für Unterkunft/Heizung an Arbeitsuchende (-21,9 Millionen Euro), Arbeitslosengeld II (-38,6 Millionen Euro) Leistungen zur Eingliederung II von Arbeitsuchenden (-9,8 Millionen Euro)).
Der Jahresabschluss wird im nächsten Schritt durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft, der Bericht wird im September vorgelegt. Mit diesem Bericht muss sich dann der Rat beschäftigen. Der vorläufige Bericht ist in Gänze hier zu finden.
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