Stadt Essen bietet vereinfachtes Verfahren zur Neubeantragung und Erweiterung von Außengastronomie

17.06.2020

Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Beschränkungen stellen Gastronominnen und Gastronome weiterhin vor große Herausforderungen. Um der Essener Gastronomie in der aktuellen Situation schnell und unbürokratisch weiterzuhelfen, bietet die Stadtverwaltung ein vereinfachtes Verfahren an, um außengastronomische Flächen zu erweitern oder ganz neue Anträge zu stellen. Dieses Vorgehen findet auch in der Politik breite Zustimmung. Erste Anträge auf Erweiterungen sind bereits eingegangen und wurden bearbeitet.

Erweiterung außengastronomischer Flächen beantragen
Über ein Formular, das Interessierten auf der Website der Stadt Essen unter www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_66/sondernutzung_von_stra_en_allgemein_2.de.html finden, können Gastronomien eine Ausweitung ihrer Außenbereiche beantragen. Anträge sollen zeitnah bearbeitet werden und auch für die zusätzlichen Flächen soll nur die Hälfte der Sondernutzungsgebühren anfallen. Bereits in seiner Sitzung am 27. Mai hatte der Rat der Stadt Essen dem Vorschlag der Stadtverwaltung zugestimmt, die Gebühren für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 zu halbieren. Straßencafés und -restaurationen, Stehtische und ähnliche Außengastronomie zahlen je nach Zone zwischen 0,80 Euro und 2,50 Euro pro Monat und Quadratmeter.

In Abstimmung mit den Bezirksbürgermeistern wird die zuständige Bezirksvertretung informiert, wenn die Erweiterung keine Stellplätze betrifft. Sind Stellplätze betroffen, wird unter Einbeziehung der Bezirksvertretung eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen.

Neuanträge für Außengastronomien
Auch Gastronominnen und Gastronome, die bislang über keine außengastronomischen Flächen verfügen und solche eröffnen wollen, sollen unterstützt werden. Daher behandelt die Stadt Essen entsprechende Neuanträge gleichermaßen unbürokratisch.

Diese Regelungen gelten vorläufig bis zum Ende des Jahres. Die Stadt Essen weist darauf hin, dass auch im Außenbereich von Gastronomien sämtliche aktuell gültigen Regelungen der CoronaSchVO eingehalten werden müssen. Gastronominnen und Gastronome sowie ihre Kundschaft sind gleichermaßen aufgefordert, sich zu ihrem eigenen Schutz und dem anderer an die Hygiene- und Abstandsgebote sowie die Maskenpflicht zu halten.

Erste Anträge bereits eingegangen und bearbeitet
Insgesamt 13 Anträge auf eine Erweiterung der Außengastronomie sind bereits beim zuständigen Amt für Straßen und Verkehr eingegangen: fünf aus Bezirk I, vier aus Bezirk II, jeweils einer aus den Bezirken III und IV sowie zwei aus Bezirk IX. Während fünf der Anträge bei der Erweiterung Parkplatzflächen beanspruchen – je zwei in den Bezirken I und II sowie einer in Bezirk IX – kommt der überwiegende Anteile ohne die Inanspruchnahme von Parkplätzen aus.

In drei Fällen konnte bereits eine Erlaubnis erteilt werden. Weitere sollen nach Rücksprache mit den Antragstellerinnen und -stellern in Kürze folgen.

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