Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit auf zwei Jahre vor der Einschulung beschlossen

24.06.2020

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (24.6.) die Satzungsänderung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Kostenbeteiligung der Eltern in der Kindertagespflege beschlossen.

Hintergrund ist das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung, das am 29. November 2019 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet wurde. Die Änderungen des Kinderbildungsgesetzes sollen zum 1. August 2020 in Kraft treten. Die gesetzlichen Neuregelungen in Bezug auf die Erhebung der Elternbeiträge beinhalten die Erweiterung der Beitragsfreiheit. Dafür ist in Essen eine Satzungsänderung erforderlich.

Elternbeitragsfreiheit

Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahres beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Somit erhöht der Gesetzgeber die Elternbeitragsfreiheit gemäß § 50 Kinderbildungsgesetz von einem Jahr auf zwei Jahre.

Nach einer ersten Auswertung der vorliegenden Daten im Januar 2020 werden ab 1. August 2020 insgesamt circa 15.250 Kinder von der Beitragsfreiheit profitieren. Die finanziellen Auswirkungen der Stadt Essen für das Jahr 2020 liegen bei etwa 2.250.000 Euro und für das Jahr 2021 bei rund 5.400.000 Euro für das zweite beitragsfreie Kindergartenjahr.

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