Stadt-Stipendium für begabte Schüler und Schülerinnen der berufsbildenden Schulen

29.06.2020

Die Stiftung zur fachlichen Ausbildung unterstützt auch im Schuljahr 2020/2021 begabte und wirtschaftlich bedürftige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Essen bei der Durchführung ihrer fachlichen Schul- und Berufsausbildung.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält von der Stiftung in der Reihenfolge der eingehenden Anträge und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stiftungserträge 1.200 Euro pro Schuljahr für ausbildungsspezifische Mehraufwendungen. Beihilfeberechtigt sind alle Schüler und Schülerinnen,

  • die Einwohnerinnen bzw. Einwohner der Stadt Essen sind,
  • deren letztes Zeugnis vor der Antragstellung einen Notendurchschnitt, ermittelt aus allen Fächern, von 2,0 und besser ausweist,
  • die eine von der Bezirksregierung Köln - Ausbildungsförderung - anerkannte berufsbildende Schule besuchen und
  • die wirtschaftlich bedürftig i.S.v. § 53 Nr. 2 Abgabenordnung sind.

So darf z.B. eine Familie mit zwei Kindern, 13 und 17 Jahre, über ein Brutto-Haushaltseinkommen von bis zu 4.242 Euro verfügen.

Antragsvordrucke sind in den Sekretariaten der Berufskollegs der Stadt Essen und beim Fachbereich Schule, Hollestr. 3, 45127 Essen erhältlich. Weitere Fragen werden gerne unter der Rufnummer 88-40221 beantwortet.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
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Die Antragsvordrucke für das Stadt-Stipendium sind in den Sekretariaten der Berufskollegs der Stadt Essen und beim Fachbereich Schule erhältlich. Foto: Patrick Opierzynski, Stadt Essen
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