Neue Stellplatzsatzung der Stadt Essen tritt in Kraft

13.07.2020

Die neue Stellplatzordnung der Stadt Essen ist seit Freitag (10.7.) mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten. Die Satzung ist als Baustein des Mobilitätsmanagements zu betrachten, das die Verkehrswende in Essen unterstützt. Sie dient dazu, Stellplatzbedarfe auf Baugrundstücken zu regeln, den öffentlichen Straßenraum zu entlasten, alle Bauvorhaben gleich zu behandeln und den sogenannten ÖPNV-Bonus differenzierter nutzen zu können. Gleichzeitig sind mögliche Ablösebeträge für nicht realisierbare Stellplätze an die aktuelle Kostensituation angepasst worden.

Die neue Stellplatzsatzung stellt auf der Grundlage einer nach Nutzungen sortierten Richtzahlentabelle Mindestanforderungen an die Versorgung eines Bauvorhabens mit Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätzen. Die Mindestanzahl von Kraftfahrzeugstellplätzen kann in Zonen gleichwertiger ÖPNV-Qualität sowie durch vorhabenspezifische Mobilitätskonzepte in Stufen prozentual gemindert werden. Bauherren sind aber frei über die Mindestanforderungen hinaus zusätzliche Stellplätze zu stellen.

Für den Standort, die Größe und Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden ebenso Anforderungen formuliert. So müssen diese beispielsweise barrierefrei erreicht werden können und eine auskömmliche und sichere Standfläche erhalten.

Die Satzung fördert auch die Elektromobilität, indem sie ab einem bestimmten Stellplatzbedarf die Vorbereitung einer Stromleitung für Elektroautos und Elektrofahrräder vorschreibt.

Die Stadt Essen möchte mit diesem Satzungswerk den eingeschlagenen Weg zu einer stadtverträglichen und nachhaltigen Mobilität fortsetzen.

Die Stellplatzsatzung steht unter www.amtsblatt.essen.de als Download zur Verfügung.

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