Digitalisierung in Essener Schulen – Vergabe für die Sofortausstattung und Teilnahme am DigitalPakt NRW

19.08.2020

Der Schulausschuss hat heute (19.8.) zwei Vorlagen zur Digitalisierung in Essener Schulen empfohlen. Dabei geht es zum einen um die Vergabe im Rahmen der Landesmaßnahme "Förderung von digitaler Sofortausstattung". Zum anderen geht es um die Teilnahme der Stadt Essen an der Fördermaßnahme "DigitalPakt NRW".

Vergabe für die Sofortausstattung für Schüler*innen und Lehrkräfte

In Essen stehen für die Sofortausstattung von digitalen Endgeräten für Schüler*innen mit besonderem Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte insgesamt 6.111.013 Euro zur Verfügung. 10 Prozent dieses Betrages übernimmt die Stadt Essen als Eigenanteil, der Rest wird vom Land NRW erstattet. Die entsprechende Fördermaßnahme ist am 22. Juli in Kraft getreten. Hintergrund waren die coronabedingten Schulschließungen, die in den vergangenen Monaten Lernen auf Distanz nötig machten. In diesem Zuge wurde offensichtlich, dass nicht alle Kinder Zugang zu der dafür notwendigen Technik haben.

Am 29. Juli wurde dann die Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte veröffentlicht. Für die Sofortausstattung werden vom Land insgesamt 2.742.000 Euro zur Verfügung gestellt, die Stadt trägt hierbei keine Kosten.

Die Stadt Essen hat die Beschaffung der Endgeräte aus beiden Maßnahmen in einer Vergabe zusammengefasst, um bessere Konditionen zu erzielen. Angeschafft werden einheitlich Tablets, die den Essener Schulen fest zugeordnet werden. Die Tablets werden an die Nutzer*innen als Leihgabe verteilt und verbleiben dabei im Eigentum der Stadt.

Die Vergabe für die ersten 17.000 Tablets wurde Ende letzter Woche auf den Weg gebracht, rund 5.300 davon für Lehrer*innen. Im Moment geht die Verwaltung davon aus, dass die Finanzmittel ausreichen um noch weitere Geräte nachordern zu können. Die Fördermittel müssen bis Ende des Jahres verausgabt werden.

Teilnahme am DigitalPakt NRW

Mit der zweiten Vorlage hat die Verwaltung die Teilnahme am Förderprogramm "DigitalPakt NRW" vorbereitet.

Mit dem DigitalPakt NRW stellen Bund und Land Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung er Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Dazu gehört neben der Finanzierung von IT-Grundstrukturen für die Ausstattung der Klassenräume mit Anzeige- und Interaktionsgeräten (zum Beispiel interaktive Tafeln) auch die Anschaffung digitaler Arbeitsgeräte und Endgeräte.

Der Stadt Essen stehen im Rahmen dieses Programmes rund 32,7 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung, die mit rund 3,6 Millionen Euro Eigenanteil noch aufgestockt werden. Die Fördersumme ist bis zum 31.12.2021 an die Stadt Essen gebunden. Mittel, die bis dahin über Anträge nicht an die Stadt gebunden werden, gehen zurück in den "allgemeinen Topf" und stehen dann wieder allen Schulträgern in NRW zur Verfügung. Erklärtes Ziel ist es natürlich, die volle Fördersumme rechtzeitig an uns zu binden und darüber hinaus noch weitere Gelder zu akquirieren. Die Maßnahmen müssen dann bis zum 31.12.2024 fertiggestellt werden.

Der Fachbereich Schule und das Alfried Krupp Schulmedienzentrum (AKSMZ) haben für die 148 Essener Schulen in städtischer Trägerschaft drei verschiedene Ausstattungsmodelle erarbeitet, zwischen denen die Schulen wählen können. Ziel ist es tatsächlich, die rund 3.850 unterrichtlich genutzten Räume mit Präsentationstechnik auszustatten. Vorrangig wird jedoch zunächst die hierfür benötigte Infrastruktur geschaffen. Die entsprechenden Kostenermittlungen inklusive der Optimierung bzw. der Modernisierung der bereits vorhandenen IT-Infrastruktur werden zurzeit vom Essener Systemhaus erarbeitet.

Für die Abwicklung der Anträge und der Durchführung und Begleitung des Prozesses, der für den DigitalPakt NRW für Essen erarbeitet wurde, muss die Verwaltung auch zusätzliche Stellen einrichten.

Der Rat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 26. August über die beiden Vorlagen entscheiden.

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