Rat entscheidet über Vorhaben zur Digitalisierung in Essener Schulen

Dringlichkeitsentscheidung für die Vergabe von Sofortausstattung genehmigt und Teilnahme am DigitalPakt NRW beschlossen

26.08.2020

Der Rat der Stadt Essen hat heute (26.08.) zwei Vorhaben zur Digitalisierung in Essener Schulen beschlossen. Zum einen wurde die Dringlichkeitsentscheidung über die Vergabe im Rahmen der Landesmaßnahme "Förderung von digitaler Sofortausstattung" genehmigt. Zum anderen wurde die Teilnahme der Stadt Essen an der Fördermaßnahme "DigitalPakt NRW" beschlossen.

Vergabe für die Sofortausstattung für Schüler*innen und Lehrkräfte

Da die Sofortausstattung für Schüler*innen und Lehrkräfte schnellstmöglich erfolgen soll, wurde die Vergabe bereits per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen. Der Rat hat diese in seiner heutigen Sitzung genehmigt.

Über 6 Millionen Euro stehen für digitale Endgeräte für Schüler*innen mit besonderem Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte zur Verfügung. 10 Prozent dieses Betrages übernimmt die Stadt Essen als Eigenanteil, der Rest wird vom Land NRW erstattet. Für dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte hat das Land NRW 2.742.000 Euro bereitgestellt, ohne Eigenanteil für die Stadt. Die entsprechenden Förderrichtlinien des Landes wurden am 22. und 29. Juli veröffentlicht.

Die Vergabe für die ersten 17.000 Tablets wurde Ende letzter Woche auf den Weg gebracht, rund 5.300 davon für Lehrer*innen. Im Moment geht die Verwaltung davon aus, dass die Finanzmittel ausreichen um noch weitere Geräte nachordern zu können. Die Fördermittel müssen bis Ende des Jahres verausgabt werden.

Teilnahme am DigitalPakt NRW

Mit der zweiten Vorlage hat der Rat der Stadt Essen die Teilnahme am DigitalPakt NRW beschlossen und die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen organisatorischen und personalwirtschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Umsetzung sicherzustellen.

Der Stadt Essen stehen im Rahmen dieses Programmes rund 32,7 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung, die mit rund 3,6 Millionen Euro städtischem Eigenanteil noch aufgestockt werden. Die Fördersumme ist bis zum 31.12.2021 an die Stadt Essen gebunden. Erklärtes Ziel ist es, die volle Fördersumme rechtzeitig zu binden und darüber hinaus noch weitere Gelder zu akquirieren.

Mit dem DigitalPakt NRW stellen Bund und Land Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Dazu gehört neben der Finanzierung von IT-Grundstrukturen für die Ausstattung der Klassenräume mit Anzeige- und Interaktionsgeräten (zum Beispiel interaktive Tafeln) auch die Anschaffung digitaler Arbeitsgeräte und Endgeräte.

Der Fachbereich Schule und das Alfried Krupp-Schulmedienzentrum (AKSMZ) haben für die 148 Essener Schulen in städtischer Trägerschaft drei verschiedene Ausstattungsmodelle erarbeitet, zwischen denen die Schulen wählen können. Ziel ist es tatsächlich, die rund 3.850 unterrichtlich genutzten Räume mit Präsentationstechnik auszustatten. Vorrangig wird jedoch zunächst die hierfür benötigte Infrastruktur geschaffen. Die entsprechenden Kostenermittlungen inklusive der Optimierung bzw. der Modernisierung der bereits vorhandenen IT-Infrastruktur werden zurzeit vom Essener Systemhaus erarbeitet.

Die Maßnahmen aus dem DigitalPakt NRW müssen bis zum 31.12.2024 fertiggestellt werden.

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