Kommunal-, RVR- und Integrationsratswahl am 13. September: Wahlamt erinnert an wichtige Fristen und gibt Hinweise

07.09.2020

Zur Kommunal- und RVR-Wahl am kommenden Sonntag, 13. September, sind in Essen rund 450.000 Menschen wahlberechtigt. Bereits etwa 86.000 Personen haben sich Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. Auch der Integrationsrat wird gewählt. Für dessen Wahlwurden für rund 4.300 Personen der ca. 128.000 Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen ausgestellt. Das Wahlamt der Stadt Essen weist auf die Fristen hin, damit alle Wahlbriefe mit den Stimmabgaben das Wahlamt rechtzeitig erreichen.

Fristen bei Briefwahl beachten
Die Anträge auf die Ausstellung von Unterlagen zur Briefwahl sollten so frühzeitig abgesandt werden, dass sie das Wahlamt möglichst bis 9. September erreichen, da die Postwege der Briefwahl mindestens zwei Tage betragen: ein Tag für den Versand der Briefwahlunterlagen an die Antragstellenden plus ein Tag für den Rückversand des Wahlbriefes. Wähler*innen sollten die Wahlbriefe mit der Stimmabgabe möglichst sofort, spätestens aber am Freitag, 11. September, abschicken, damit sie rechtzeitig das Wahlamt erreichen.

Alle, die diese Frist nicht einhalten können, haben die Möglichkeit, ihre Wahlbriefe in den Hausbriefkasten des Rathauses am Porscheplatz oder den des Wahlamtes am Kopstadtplatz 10 in der Essener Innenstadt einzuwerfen. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 13. September, 16 Uhr, in einem der beiden Briefkästen eingegangen sein.

Stimmabgabe vor Ort
Ganz sicher geht, wer seine Stimme unmittelbar im Wahlbüro (Rathaus Essen, Porscheplatz) abgibt. Dies ist noch bis zum Ende der Woche möglich: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 8:30 bis 16 Uhr und am Freitag, 11. September, von 8:30 bis 18 Uhr. Wähler*innen müssen ihren Personalausweis mitbringen.

Wahlberechtigte, die am Sonntag, 13. September, ihren Wahlraum aufsuchen möchten, finden diesen auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte: Dabei sollten Bürger*innen auf die genaue Anschrift des Wahlraumes achten, da insbesondere bei Schulen Namensänderungen möglich sind oder es sich um räumlich entfernte Abzweige von Schulen handeln kann.

Änderung des Namens eines Wahllokals: Stimmbezirke 805 und 819
Für alle Wahlberechtigten der Stimmbezirke 805 und 819 (Adelkampstr. 25, 45147 Essen) gibt das Wahlamt den Hinweis, dass sich der Name des Wahllokales geändert hat: Das Wahllokal trägt jetzt den Namen Albert-Liebmann-Schule Abzweig Adelkamp und nicht, wie auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben, Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg Abzw.

Wer seine Karte nicht mehr zur Hand hat, kann sich die Anschrift und Lage des Wahlraumes in einer Karte anzeigen lassen, die online auf www.essen.de/wahlraumsuche zu finden ist. Bei der Stimmabgabe im Wahlraum ist der Personalausweis oder Pass vorzulegen.

Für Rückfragen und Informationen stehen die Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter des Serviceteams des Wahlamtes telefonisch unter 0201 88-12345 zur Verfügung.

Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie
Nach § 2 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung NRW sind die Wähler*innen in Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in Warteschlangen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet. Die Stadt Essen bittet daher alle Wähler*innen daran zu denken, zur Wahl einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem werden sie gebeten, nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber für die Stimmabgabe mitzubringen.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen