Fahrradstraßenachse auf der Rüttenscheider Straße geht ab morgen in Betrieb

10.09.2020

Die letzten Arbeiten zur Errichtung der Fahrradstraßenachse B auf der Rüttenscheider Straße sind abgeschlossen. Die Fahrradstraße zwischen der Baumstraße im Norden und der Einigkeitstraße im Süden geht somit nach Abschluss letzter Kontrollen im Laufe des morgigen Freitags (11.09.) in Betrieb.

Mit der Freigabe der neuen Fahrradstraßen-Verkehrsbeschilderung gelten neue Regelungen auf der Rüttenscheider Straße. Eine Fahrradstraße ist ein Radweg auf der Fahrbahn und wird erst durch eine Zusatzbeschilderung für den Kfz-Verkehr gesondert freigegeben, sodass dieser die Fahrradstraße befahren darf. Auch nach dieser offiziellen Freigabe haben Radfahrer*innen auf einer Fahrradstraße gegenüber dem Kraftfahrverkehr Vorrang und dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h, wobei sich Autofahrer*innen an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen müssen.

Auf der Rüttenscheider Straße haben sich zudem teilweise die Vorfahrtsregelungen geändert. Galt vormals bei Straßen, die in die Rüttenscheider Straße einmünden, Rechts vor Links, so hat nun der auf der Fahrradstraße fahrende Verkehr Vorrang. Ausnahmen sind die großen Ampelkreuzungen Rüttenscheider Straße/Witteringstraße, Rüttenscheider Straße/Klarastraße sowie Rüttenscheider Straße/Martinstraße.

Zum Hintergrund:

Die Maßnahmen der Fahrradstraßenachsen sind Teil des Vergleichs zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Essen sowie der Deutschen Umwelthilfe zur Umsetzung des Luftreinhalteplans, auf den sich die Akteure Anfang Dezember 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geeinigt haben. Die Kosten für die insgesamt drei Achsen werden anteilig durch Mittel aus dem Bundesförderungsprogramm "Saubere Luft" sowie mit städtischen Mitteln finanziert.

Fahrradstraßenachse vom Südviertel nach Frohnhausen wurde bereits im vergangenen Monat eröffnet.

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