Einigung bei der Flüchtlingsfinanzierung – Städte und Gemeinden erhalten mehr finanzielle Unterstützung durch das Land

21.12.2020

Land und kommunale Spitzenverbände haben sich auf finanzielle Unterstützung der Kommunen bei den Ausgaben für Flüchtlinge geeinigt. Die Aufwendungen für langjährig Geduldete und auch wegen der Belastungen der Kommunen in den zurückliegenden Jahren stellt das Land in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 550 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird auf einen Teil der Forderungen der Städte eingegangen. Die finanziellen Lasten der Kommunen vor allem für die Vergangenheit werden allerdings nicht vollständig ausgeglichen.

"Eine Neuregelung der Finanzierung der Flüchtlingskosten war schon seit Langem dringend erforderlich und geboten", so Oberbürgermeister Thomas Kufen. "Schließlich sind die Kommunen unverschuldet mit den Folgen der Flüchtlingskrise konfrontiert worden und müssen seitdem die Zeche für etwas zahlen, dass sie nicht zu verantworten haben. Daher ist der gefundene Ausgleich bei der Flüchtlingsfinanzierung besser als die bisher bestehende Regelung. Dass aber die finanziellen Lasten der Kommunen, auch für die Vergangenheit, nicht vollständig ausgeglichen werden ist schwer zu verstehen. Auch müssen Bund und Land endlich bei der Rückführung von Personen konsequenter vorgehen, um die Kommunen bei den Ausreispflichtigen zu entlasten. Es kann nicht sein, dass die finanziellen Kosten bei den Kommunen verbleiben, wenn Bund und Land ihrer Verantwortung nicht nachkommen, Jene zurückführen, für die ihr Bleiberecht endet."

Die Stadt Essen hatte im Jahr 2018 bei durchschnittlich 3.503 Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für nur 1.470 Flüchtlinge (42%) eine Erstattung vom Land erhalten. Im Jahr 2019 lag die Quote sogar mit 36 Prozent noch deutlich darunter (2.978 Hilfeempfänger, davon erstattungsfähig 1.078). Die Jahrespausschale umfasst bisher 10.392 Euro pro Person. Der Unterbringungs- und Versorgungsaufwand gemäß dem AsylbLG lag jedoch bei knapp 13.000 Euro je Person. Werden die Aufwendungen aller Asylbewerber im AsylbLG-Bezug (rd. 31,8 Mio. EUR) dem Erstattungsbetrag nach dem FlüAG von 11,1 Millionen Euro gegenübergestellt, zeigt sich allein dort eine Unterfinanzierung von rund 20,7 Millionen Euro.

Für Personen, die sich im Asylverfahren befinden, sieht die Einigung eine neu angepasste Pauschale vor. Diese beträgt für kreisfreie Städte jährlich 13.500 Euro und für kreisangehörige Städte 10.500 Euro je Flüchtling. Bisher liegt die Pauschale seit 2016 überall bei rund 10.400 Euro. 2023 soll nach der Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden evaluiert werden, wieviel Menschen sich als so genannte Geduldete in NRW aufhalten und welche Aufwendungen die Städte für diese Menschen haben.

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