Anliegerversammlungen sollen verstärkt durch Online-Verfahren durchgeführt werden

25.02.2021

Der Rat der Stadt Essen hat gestern (24.02.) beschlossen, dass Anliegerversammlungen nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) verstärkt durch Online-Verfahren durchgeführt werden können.

Hintergrund ist die Änderung des KAG, die seit 1. Januar 2020 vorsieht, dass verbindliche Anliegerversammlungen durchzuführen sind, in denen die Eigentümer*innen frühzeitig über geplante Baumaßnahmen informiert werden. Die Ergebnisse der Versammlungen werden den politischen Gremien spätestens mit der Vorlage zum Baubeschluss vorgelegt.

Das KAG sieht vor, dass Anliegerversammlungen in der Regel als Präsenzveranstaltungen durchzuführen sind und alternative Verfahren in Ausnahmefällen, zum Beispiel für geringfügige Maßnahmen wie Straßenbeleuchtung, möglich sind. Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr haben gezeigt, dass die Durchführung von Präsenzveranstaltungen sehr zeit- und personalintensiv ist. Hinzu kommen die derzeit geltenden Hygienebestimmungen zum Schutz vor dem Coronavirus. Daher soll der Anteil der alternativen Verfahren erhöht werden.

Nach einem Austausch mit anderen Kommunen wurde mit dem Rechtsamt der Stadt Essen eine Erweiterung des Katalogs für geringfügige Maßnahmen mittels Festlegung einer Wertgrenze von 2.500 Euro abgestimmt. Diese Summe orientiert sich nicht an den Gesamtkosten der Baumaßnahme, sondern an der höchsten zu erwartenden Beitragshöhe für einen Beitragspflichtigen. Bis zu dieser Wertgrenze können künftig auch Online-Verfahren durchgeführt werden. Diese Ausnahme soll allerdings nur zur Anwendung kommen, wenn es sich um Baumaßnahmen im Bestand handelt. Für Maßnahmen, bei denen viel zu gestalten ist, also eine Überplanung der Verkehrsflächen angezeigt ist, sollen unabhängig von der Wertgrenze weiterhin Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden.

Mehr zu den Verfahren für Anliegerversammlungen

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten erst im Sommer 2020 die ersten Anliegerversammlungen durchgeführt werden. Insgesamt fanden im letzten Jahr 22 Versammlungen statt, 17 davon als Präsenzveranstaltung. Fünf wurden in einem alternativen Online-Verfahren durchgeführt.

Beide Verfahren bieten Vor- und Nachteile. Im Online-Verfahren steht mehr Zeit für Fragen und Antworten zur Verfügung, so dass die Erörterung einer Maßnahme zwischen Verwaltung und Eigentümer*innen vertieft werden kann.

Bei einer Präsenzveranstaltung bleibt dafür weniger Zeit, aber man kann komplexe Sachverhalte, wie zum Beispiel das Vorstellen verschiedener Ausbauvarianten, anschaulich erklären.

Von Vorteil sind Online-Verfahren im Moment auch, weil aufgrund der Coronaschutzmaßnahmen nur wenige bzw. bei einem Lockdown keine Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden können. Damit es nicht zu einem Baustillstand kommt, können alternativ nun in mehr Fällen Online-Verfahren angeboten werden.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen