Verkehrszeichen 721: Neue Beschilderung für Radfahrer*innen in Essen

22.04.2021

Im Jahr 2019 wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Pilotversuch initiiert, um eine Grünpfeilregelung für das Rechtsabbiegen - ausschließlich für den Radverkehr - an Ampelkreuzungen zu untersuchen. Die daraus resultierenden Erfahrungen und Untersuchungsergebnisse führten dazu, dass das neue Verkehrszeichen 721 in die StVO-Novelle 2020 aufgenommen wurde.

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sprach sich heute (22.04.) dafür aus, dass diese neue Beschilderung auch in Essen umgesetzt werden soll. Sie ermöglicht es Radfahrer*innen künftig, von einem Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg trotz Rotsignals rechts abbiegen zu dürfen.

Für die nun anstehende Umsetzung hat die Stadtverwaltung zunächst alle Ampelkreuzungen des Radhauptrouten- sowie Ergänzungsnetzes geprüft. Gemäß den Kriterien des Erlasses des Ministeriums für Verkehr NRW zur StVO-Novelle sowie weiterer, zuvor definierter Kriterien wurden insgesamt 16 Kreuzungen ausgewählt, an denen die neue Beschilderung künftig zum Einsatz kommen soll.

Beispielsweise soll das neue Verkehrszeichen 721 so an den Kreuzungen Rüttenscheider Straße/ Kahrstraße/ Witteringstraße in Rüttenscheid, Goldschmidtstraße/ Herkulesstraße/ Engelbertstraße im Ostviertel oder Altenessener Straße/ Hövelstraße/ Lierfeldstraße in Altenessen Süd angebracht werden.

Alle Standorte sowie die Details zu den zugrundeliegenden Kriterien können den Unterlagen des Amtes für Straßen und Verkehr (siehe rechts) entnommen werden.

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An der Kreuzung Goldschmidtstraße/ Herkulesstraße/ Engelbertstraße soll künftig das neue Verkehrszeichen 271 angebracht werden. Radfahrer*innen können dann, trotz roter Ampel, von der Goldschmidtstraße rechts in die Engelbertstraße einbiegen.
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