Maßnahmen zur Entlastung der Außengastronomie verlängert

25.08.2021

In seiner Sitzung am 2. Dezember 2020 hatte sich der Rat der Stadt Essen dafür ausgesprochen, die bisherige coronabedingte Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie vom 1. Januar bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Am 11. März 2021 stimmte der Ausschuss für Verkehr und Mobilität zudem dafür, dass Gastronomiebetriebe auch bis 30. September 2021 ihre außengastronomischen Flächen erweitern dürfen. Der Rat der Stadt Essen entschied heute (25.08.), dass beide Maßnahmen bis zum 30. September 2022 verlängert werden.

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