Bebauungsplan "Hövelstraße 151-220-Neu" wird öffentlich ausgelegt

Von Dienstag, 7. September, bis Donnerstag, 7. Oktober, im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus

01.09.2021

Das rund 7,5 Hektar große Plangebiet des Bebauungsplans "Hövelstraße 151-220-Neu" liegt im Stadtbezirk V, im Stadtteil Altenessen-Süd und umfasst die Flächen zwischen der Köln-Mindener Bahn und dem Gewerbegebiet M1 im westlichen Bereich der Hövelstraße.

Nach der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes "Hövelstraße 151-220" wurde der Schutz des Plangebietes umgehend erforderlich und bedingte die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes "Hövelstraße 151-220-Neu" durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung am 8. Mai 2020. Mit der erneuten Aufstellung des Bebauungsplanes soll vor allem der Erhalt und die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche auf der Grundlage des Masterplans Einzelhandel der Stadt Essen erzielt werden.

Im vorliegenden Bebauungsplan wird gemäß den Aussagen des Masterplans Einzelhandel und unter Anwendung des § 9 Abs. 2a BauGB festgesetzt, dass nur der zentrenrelevante Einzelhandel im gesamten Plangebiet grundsätzlich ausgeschlossen wird. Darüberhinausgehende Festsetzungen werden nicht getroffen. Innerhalb des Plangebietes befinden sich bereits zwei rechtmäßig bestehende Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten (Lebensmitteldiscounter), die bezogen auf den genehmigten Bestand und die genehmigte Nutzung dem Bestandsschutz unterliegen.

Der Bebauungsplan wird von Dienstag, 7. September, bis Donnerstag, 7. Oktober, öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum werden die Planunterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 3. Etage, Raum 301b, montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr ausgestellt bzw. ab dem Freitag, 17. September, in der 5. Etage, Raum 501.

Für die Einsicht in die Planunterlagen wird um vorherige Anmeldung (mit Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer) telefonisch unter 0201 88-61354 gebeten. Ein Betreten der Räumlichkeiten ist nur mit einer medizinischen Maske gestattet. Die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften sind zu beachten.

Wer sich im Internet über die Planung informieren möchte, findet umfassende Informationen ab dem Beginn der öffentlichen Auslegung unter der Adresse www.essen.de/stadtplanung. Hier können ebenfalls Stellungnahmen abgegeben werden. Alle interessierten Bürger*innen sind eingeladen, sich am Planungsprozess zu beteiligen.

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