Teilnahme der Stadt Essen am Programm "Musikschuloffensive des Landes Nordrhein-Westfalen" empfohlen

01.09.2021

In seiner heutigen Sitzung (01.09.) hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfohlen, dass die Stadt Essen zur Stärkung des Bereichs Kunstpädagogik / Digitale Künste ab dem 1. Oktober am Programm "Musikschuloffensive des Landes Nordrhein-Westfalen" teilnehmen soll. Für eine zusätzliche Planstelle im Bereich Kunstpädagogik / Digitale Künste soll zudem die Verwaltung beauftragt werden, die notwendigen organisatorischen, personalwirtschaftlichen und haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen. Gleichermaßen empfohlen wurde der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrages zur Musikschuloffensive Nordrhein-Westfalen ab 1. Oktober. Auch der Kulturauschuss hat dies in seiner heutigen Sitzung behandelt. Eine finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Essen in seiner nächsten Sitzung am 22. September.

Musikschuloffensive des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW
Zur dauerhaften Qualitätsentwicklung und Profilierung der kommunalen Musikschulen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW 2021 die sogenannte Musikschuloffensive gestartet. Sie ist die erste umfassende und auf Dauer angelegte Qualitäts- und Strukturoffensive zur Zukunftssicherung der musikalischen Bildung in Nordrhein-Westfalen und bezieht sich auf den Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017–2022: "Viele Musikschulen in unserem Land werden mit einem zu hohen Anteil an nicht festangestellten Lehrkräften betrieben. Wir finden Wege, die personelle Situation an den Musikschulen zu verbessern."

Die Musikschuloffensive soll die personelle Situation und die fachliche Qualität der Angebote der Musikschulen verbessern: Einerseits soll sie durch eine Erhöhung des Anteils der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten qualitätssteigernd wirken. Andererseits soll sie die Zukunft der Einrichtungen durch fachliche und strukturelle Unterstützung, Profilierung und Weiterentwicklung sichern.

Chance für die Folkwang Musikschule
Der Folkwang Musikschule bietet sich damit die Möglichkeit, das bestehende Angebot für Bildende Kunst im Hinblick auf die Digitalisierung (Digitale Künste) pädagogisch-methodisch weiter zu entwickeln und zu stärken. Langjährig bestehende Angebote für Kinder und Jugendliche in diesem Bereich, die schwerpunktmäßig im Kulturzentrum Schloß Borbeck verortet sind, kann die Folkwang Musikschule so im gesamten Stadtgebiet festigen und neu organisieren.

Die Förderung der Musikschuloffensive optimiert in Essen auch im Hinblick auf die Digitalisierung der pädagogischen und künstlerischen Prozesse die Vernetzung innerhalb der Folkwang-Institute auf der einen und der freien Szene auf der anderen Seite. Sie belebt so die Kulturlandschaft im Stadtgebiet über den Einsatz in der Folkwang Musikschule hinaus.

Finanzierung einer Vollzeitstelle für den Bereich Kunstpädagogik / Digitale Künste
Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung mit pauschaler Vollfinanzierung der TVöD-Personalkosten bis zum 31. Juli 2024 vertraglich zugesichert. Sie verlängert sich bis zum 31. Juli 2026, wenn keine Vertragspartei bis zum 30. September 2023 kündigt. Danach verlängert sich die Laufzeit jährlich, wenn keine Kündigung erfolgt. Vertraglich ist eine langfristige Zusammenarbeit vorgesehen. Mit der Förderung des Landes ist die Finanzierung bis zu einer Vollzeitstelle im Bewertungsrahmen von EG 9b bis EG 10 TVöD je nach Ausgestaltung zum oben genannten Zweck sichergestellt. Die Folkwang Musikschule beabsichtigt daher, im Rahmen der Umsetzung der Musikschuloffensive die Möglichkeit der Finanzierung einer Vollzeitstelle für den Bereich Kunstpädagogik / Digitale Künste umzusetzen.

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