Vereine profitieren von Anpassung der Essener Sportförderungsrichtlinie

22.09.2021

Der Rat hat in seiner heutigen (22.09.) Sitzung die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Essen angepasst.

Insgesamt geht es um zusätzliche 250.000 Euro, die die Essener Sportvereine ab dem Jahr 2022 beantragen und abrufen können. Sportvereine, die bereits jetzt Zuschüsse über die Sportförderungsrichtlinien erhalten, bekommen ab dem nächsten Jahr automatisch den erhöhten Zuschuss.

Im Einzelnen geht es um folgende Zuschüsse, die nun erhöht werden:

  • Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit: Der vor 20 Jahren festgelegte Pro-Kopf-Betrag von 7,50 Euro pro Jahr wird auf 10 Euro angehoben. Das ergibt insgesamt einen Mehrbedarf von 94.000 Euro pro Jahr.
  • Zuschuss für das Sport- und Tanzinternat in Rüttenscheid: Der seit Jahrzehnten unveränderte städtische Zuschuss von 34.500 Euro wird auf 112.500 Euro. Das ergibt einen Mehrbedarf von 78.000 Euro.
  • Zuschüsse zur Anschaffung aufwendiger Sportgeräte: Hier wird das Gesamtbudget von 15.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht, so dass ein Mehrbedarf von 25.000 Euro jährlich notwendig ist. Damit soll die in den Sportförderungsrichtlinien vorgesehene Zuschussquote von 25 Prozent wieder erreicht werden können.
  • Zuschüsse zur Unterhaltung und zum Betrieb vereinseigener Sportstätten sowie die daran gekoppelten finanziellen Unterstützungen für Vereine, die städtische Sportanlagen eigenverantwortlich nutzen (EVN): Die schrittweise Anhebung dieser Zuschüsse wird weitergeführt. Bereits im Jahr 2019 erfolgte eine erste Aufstockung, damals um 35 Prozent. Nun sollten die Zuschüsse um weitere 10 Prozent angehoben werden, das ergibt einen Mehrbedarf von 53.000 Euro.

Die Erhöhung der Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit kommt in Essen 37.000 Kinder und Jugendliche zu Gute. Von den Zuschüssen zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten sowie EVN-Nutzung profitieren rund 165 Sportvereine. Beispielsweise erhöht sich der Unterhaltungs- und Betriebskostenzuschuss für einen Rasenfußballplatz ab dem nächsten Jahr von bisher 4.140 Euro auf 4.560 Euro.

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