Neue Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Essen beschlossen

26.11.2021

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (26.11.) Sitzung die neu gefasste Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Essen beschlossen. Zudem beauftragte er die Verwaltung, die Konstituierung eines neuen Kulturbeirats nach Inkrafttreten der Satzung vorzubereiten und nach zwei Jahren zu überprüfen, ob sich die Neukonzeption bewährt.

Der Kulturausschuss beauftragte in seiner Junisitzung die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Neuaufstellung des Kulturbeirats. Dieses soll die damals vom Rat der Stadt Essen beschlossene Ordnung für den Kulturbeirat der Stadt Essen vom 14. Juli 2004 ablösen. Mit der Neufassung der Satzung hat die Verwaltung, ein Konzept für die zukünftige Zusammensetzung, Funktion und Arbeitsweise des Beirates vorgelegt. Näheres soll eine Geschäftsordnung regeln.

Ausgangslage

Der Kulturbeirat der Stadt Essen wurde 1985 im Rahmen der Essener Folkwangtage gegründet. Die wichtigste Aufgabenstellung des Gremiums bestand dabei in der Diskussion und Verabschiedung von Anregungen und Stellungnahmen zu Fragen der städtischen Kultur. Eine aus dem Kulturbeirat heraus gebildete Jury begutachtete die jährlich beim Kulturamt eingereichten Anträge zur Projektförderung, die dann anschließend dem Kulturausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wurden. In den letzten Jahren gab es personell kaum Bewegung im Kulturbeirat und eine zeitlich befristete Amtsperiode von fünf Jahren fand praktisch nur noch auf dem Papier statt. Auch die Jury war seit Jahren personell unverändert und konnte keine eigene Geschäftsordnung vorlegen. Der Kulturausschuss hat sich daher für einen Reformbedarf stark gemacht.

Neukonzeption und Aufgaben des Kulturbeirats

Der Kulturbeirat soll künftig dafür sorgen, dass ein ständiger Dialog und eine ausgeprägte Beteiligungskultur das Verhältnis von Kulturszene und Politik beziehungsweise Verwaltung prägen. So kann der Beirat der Politik, Verwaltung und der kulturinteressierten Öffentlichkeit Informationen, Orientierung und Anregungen geben.

Der Kulturbeirat soll außerdem zu aufgeworfenen Fragen der Politik oder Verwaltung Stellungnahmen geben, auf Defizite und Schwachpunkte der kommunalen Kulturförderung hinweisen und eigene Impulse für neue Themen und Aufgaben setzen. Dadurch soll er zur Vernetzung der Künstler*innen ihrer Initiativen und Organisationen beitragen und die Verbindung zu den städtischen, staatlichen und sonstigen öffentlichen Kulturinstitutionen stärken. Schwerpunkt der Arbeit des Kulturbeirates sollen insbesondere die Anliegen der freien Kulturszene sein. Des Weiteren soll er allgemeine kulturpolitische Entwicklungen aufgreifen, diskutieren und diese auf ihre Umsetzbarkeit in Essen prüfen. Zur Stärkung der Künstler*innen soll der Kulturbeirat zudem die Möglichkeit erhalten, mit eigenen Veranstaltungen auf die Anliegen der Künstler*innen, ihre Projekte und Organisationen aufmerksam zu machen.

Besetzung

Künftig soll der Kulturbeirat regelmäßig öffentlich tagen. Die Legitimation der Arbeit des Beirates soll mit häufigeren Wechseln der Mitglieder steigen. Dabei ist eine gute Balance zwischen erfahrenen Kulturschaffenden und frischen Impulsen jüngerer oder neu in Essen tätiger Künstler*innen angestrebt. Die künftige Besetzung des Kulturbeirates soll vorrangig aus Vertreter*innen der nichtstädtischen beziehungsweise freien Kulturorganisationen erfolgen. Zudem sollen in Zukunft folgende Sparten im Kulturbeirat vertreten sein: Kunst, Musik, Theater, Tanz, Literatur und Medien, Soziokultur, Geschichte und Denkmalpflege, Kreativwirtschaft. Weitere Organisationen, die den Kulturbeirat ergänzen sollen: Schulen und Kunsthochschulen sowie die Religionsgemeinschaften. Diese prägen das kulturelle Leben einer Stadt und legen dabei oftmals einen erweiterten Kulturbegriff zugrunde, was die Arbeit des Kulturbeirates sinnvoll ergänzen soll. Die Verbindung zu den städtischen Kultureinrichtungen und -institutionen zu halten, ist ebenso eine wichtige Aufgabe des Kulturbeirates, weswegen diese regelmäßig im Kulturbeirat vertreten sein sollen. Vor allem die Verbindung zur Politik und zu den Mitgliedern des Kulturausschusses ist wichtig. Daher sollen die einzelnen Mitglieder des Kulturausschusses entsprechend der Größe ihrer Fraktionen auch beratend dem Kulturbeirat angehören.

Die Geschäftsführung des Kulturbeirates erfolgt weiterhin im Kulturamt.

Jury

Die Begutachtung der jährlich beim Kulturamt eingereichten Anträge zur Projektförderung soll weiterhin durch eine vom Kulturbeirat eingesetzte Jury erfolgen. Die Besetzung soll dabei regelmäßiger und häufiger als der Kulturbeirat selber wechseln.

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