Deckelung der A40: Rat fasst Satzungsbeschluss über Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Planungsbereich

26.11.2021

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (26.11.) Sitzung einen Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Planungsbereich für eine Abdeckelung der Autobahn A40 zwischen der Wickenburgstraße und der Holsterhauser Straße gefasst.

Für den Bereich "Wickenburgstraße/Holsterhauser Straße (Deckelung A40)" soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden und damit die Voraussetzung für eine A40-Abdeckelung zwischen der Wickenburgstraße und der Holsterhauser Straße geschaffen werden. Die Deckelung würde künftig eine Verbindung zwischen den Stadtteilen Holsterhausen und Frohnhausen schaffen.

Bei dem Satzungsbeschluss handelt es sich um ein ergänzendes Instrument der Bauleitplanung. Zur Wahrung von Zugriffsrechten erhält die Stadt Essen damit ein Vorkaufsrecht für alle Grundstücke im Planungsgebiet.

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Visualisierung des Olympischen und Paralympischen Dorf auf dem Deckel der A40, die im Mai von der AS+P Albert Speer + Partner GmbH präsentiert wurde.
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