Aufstellung einer Erhaltungssatzung für die Eyhofsiedlung beschlossen

03.02.2022

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat heute (03.02.) die Verwaltungsvorlage über die Erstellung einer Erhaltungssatzung für die Eyhofsiedlung in Essen-Stadtwald beschlossen.

Mit der Vorlage wird zum einen der 11,5 Hektar große Bereich genau eingegrenzt, für den die Erhaltungssatzung später gelten soll. Weiterhin gehen mit dem allgemeinen Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung auch baurechtliche Änderungen für Eigentümer*innen einher. Sobald der Beschluss im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht wurde (voraussichtlich in der nächsten Woche), können in diesem Bereich keine Änderungsmaßnahmen ohne Genehmigung der Bauverwaltung mehr durchgeführt werden – auch wenn diese normalerweise nicht genehmigungspflichtig wären. Gegebenenfalls müssen Anträge auch bis zum Inkrafttreten der Erhaltungssatzung zurückgestellt werden.

Damit soll sichergestellt werden, dass bis zur Aufstellung der Erhaltungssatzung keine baulichen Änderungen durchgeführt werden, die dem Inhalt und Ziel der Satzung widersprechen würden.

Für Rückfragen steht die Bauberatung Süd des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten sind im Serviceportal der Stadt Essen unter https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/einrichtung/11473/show abrufbar.

Die Verwaltung wird als nächstes ein Leistungsverzeichnis erstellen, um eine externe Vergabe für die Aufstellung der Erhaltungssatzung vorzubereiten. Voraussichtlich nach den Sommerferien werden die politischen Gremien erneut eine Vorlage zum Thema erhalten

Zum Hintergrund

Am 2. Dezember 2021 hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Verwaltung beauftragt eine Erhaltungssatzung für die Eyhofsiedlung auszuarbeiten und den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen. Eine solche Satzung gibt es beispielsweise im Essener Moltkeviertel. Vorangegangen war eine Diskussion der Politik und der Bürgerschaft über die geplante Neubebauung der Häuser Angerstraße 21-29 durch eine Wohnungsbaugesellschaft.

Zuvor wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine Informationsveranstaltung zum Thema Erhaltungssatzung durchzuführen. Diese wurde am 5. Oktober aus Coronaschutzgründen in digitaler Form durchgeführt, an der 170 interessierte Bürger*innen teilnahmen.

Für die Eyhofsiedlung kommt nach Ansicht der Verwaltung als Schutzziel der Erhalt der städtebaulichen Eigenart in Frage. In der Informationsveranstaltung wurde auch über die Rechtsfolgen einer Erhaltungssatzung aufgeklärt: So bedürfen dann zukünftig Neubau, Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Genehmigung. Auch können Genehmigungen versagt werden, wenn es so zu Beeinträchtigungen der städtebaulichen Gestalt des Gebietes (präventives Verbot) kommt. In der Informationsveranstaltung wurde auch erklärt, dass ein Abriss und Neubau von Gebäuden nicht im Grundsatz verhindert werden kann, wenn ein Bauvorhaben den Kriterien einer Erhaltungssatzung nicht widerspricht. Eine Erhaltungssatzung wirkt erst ab Rechtskraft, beschließen muss sie der Rat der Stadt Essen.

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