Umsetzung einrichtungsbezogene Impfpflicht – Kommunen und Land NRW arbeiten an Verfahren

08.02.2022

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis zum 15. März stellt Einrichtungen sowie den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gleichermaßen vor große Herausforderungen.

"Wir halten an der Impfpflicht für die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen fest", so Oberbürgermeister und stellvertretender Vorsitzender des Städtetags NRW Thomas Kufen. "Gerade mit Blick auf die vulnerablen Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Pflege, in den Krankenhäusern, aber auch den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, sowie in den niedergelassenen ärztlichen und therapeutischen Praxen sind wird von einer Impfpflicht für das Personal überzeugt. Wir müssen den Menschen in unseren Einrichtungen bestmöglich vor Infektionen mit dem Coronavirus schützen."

"Als Kommunen und verantwortlich für den Öffentlicher Gesundheitsdienst hätten wir uns gewünscht, deutlich früher eingebunden worden zu sein. Unter Hochdruck arbeiten wir nun in gemeinsamer Verantwortung mit dem Land daran, ein administrierfähiges Verfahren auf die Beine zu stellen, das auch ohne komplizierteste Verwaltungsverfahren funktioniert und vor allem in der gebotenen Schnelligkeit umzusetzen ist."

"Natürlich sehen wir auch die Defizite in dem von Bundestags und Bundesrat verabschiedeten Gesetz und versuchen seit Wochen in enger Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium Wege und Lösungen zu finden, um eine Umsetzung möglich zu machen. Dass nun ein einzelnes Bundesland aus der gemeinsamen Verabredung ausschert, führt zu weiteren Verunsicherungen bei Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Impfpflicht", so Kufen weiter.

Zum Hintergrund

Ab dem 16. März 2022 gilt in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Beschäftigte, die ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen, dürfen ihre Arbeit ab dem 16. März nicht mehr aufnehmen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst mit den Gesundheitsämtern der Kommunen sollen dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der Gesundheitsämter rechnen bundesweit mit über 100.000 Verwaltungsverfahren.

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