Am 27. Dezember 2020 starteten in Essen die freiwilligen Impfungen gegen das Coronavirus. Für die Terminvereinbarung sowie die medizinische Aufklärung und die eigentliche Impfung ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Da zu Beginn noch nicht ausreichend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung steht, wurde eine Reihenfolge der zu impfenden Personen festgelegt.
Das Land NRW hat entschieden, dass bei Personen unter 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, die Zweitimpfung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit einem mRNA-Impfstoff (beispielweise BioNTech) in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen soll.
Die Termine wurden bisher mit einem Abstand von neun Wochen vergeben und sollen nun entsprechend um drei Wochen verschoben werden. Für Impftermine im Impfzentrum Essen bedeutet dies, dass Tag und Uhrzeit des bestehenden Termins bestehen bleiben, dieser aber genau drei Wochen später stattfindet.
Davon betroffen sind insbesondere die priorisierten Berufsgruppen, die bisher geimpft wurden. Für diese Woche bedeutet das, dass rund 1.800 Termine, die mit Mitarbeiter*innen der ambulanten Pflegedienste als erste priorisierte Gruppe vereinbart wurden, verschoben werden. Teilweise erhalten auch die Beschäftigten von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Hospizen neue Termine, die nun alle schnellstmöglich informiert werden – entweder über den Berufsverband oder das Impfzentrum selbst.
Personen der vorgenannten Gruppe, die über 60 Jahre alt sind und ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, können diese erhalten, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.